Leserkommentar zum Artikel

BGH: „Ersthändler“ haften für Markenrechtsverletzungen auf der Amazon-Produktseite

Die Schlagzeilen um den Marketplace-Riesen Amazon ebben nicht ab. Bereits Anfang August wurden zahlreiche Händler wegen „voraussichtlicher“ Lieferangaben abgemahnt. In einer aktuellen Entscheidung nimmt der BGH nun Händler in die Pflicht, die für neue Artikel eine Produktseite einrichten. Diese „Ersthändler“ haften für Markenrechtsverletzungen auf der Produktseite – und zwar sogar dann, wenn die unzulässigen Angaben gar nicht von ihnen stammen.

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Katalogseite

Beitrag von Markus Lörch
16.08.2016, 18:56 Uhr

Woran erkenne ich denn das sich jemand ein mein Produkt hängt. Könntet ihr da mal ein konkretes Beispiel machen, vielleicht mit einem Link bei Amazon, damit man sich das vorstellen kann.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Das ist doch Schwachsinn - von Sylvia B., 17.08.2016, 14:19 Uhr

    derjenige, der die Katalogseite ursprünglich erstellt hat, kann doch Markennamen gar nicht herausnehmen, wenn ein anderer dies eingefügt hat! Selbst wenn es Amazon gemeldet wird (nur die können das!), heißt das noch lange nicht, dass diese es auch wieder herausnehmen! ARMES DEUTSCHLAND!!

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