Leserkommentar zum Artikel
Bei Lieferung „frei Haus“ dürfen keine versteckten Verpackungskosten hinzukommen
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden (Urteil vom 04.05.2010; Az. 4 U 32/10), dass bei einer als „frei Haus“ beworbenen Lieferung keine Verpackungskosten und kein Mindermengenzuschlag hinzukommen darf, wenn auf diese Zusatzkosten in der Werbung nicht hingewiesen wird.
herr
Beitrag von seidler dieter
12.08.2016, 14:18 Uhr
bekomme ich bei frei haus lieferung die ware bis an die Wohnungstür gebracht.
danke herr seidler
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