Leserkommentar zum Artikel

Bei Lieferung „frei Haus“ dürfen keine versteckten Verpackungskosten hinzukommen

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden (Urteil vom 04.05.2010; Az. 4 U 32/10), dass bei einer als „frei Haus“ beworbenen Lieferung keine Verpackungskosten und kein Mindermengenzuschlag hinzukommen darf, wenn auf diese Zusatzkosten in der Werbung nicht hingewiesen wird.

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herr

Beitrag von Seidler Dieter
12.08.2016, 14:18 Uhr

bekomme ich bei frei haus lieferung die ware bis an die Wohnungstür gebracht.

danke herr seidler

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