Leserkommentar zum Artikel

BGH: Berufsbezeichnung mit regionalem Zusatz als Internetdomain nicht irreführend

Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 1. September 2010 (Az.: StbSt ( R ) 2/10), dass eine Internet-Domain, die aus der Berufsbezeichnung und einer regionalen Angabe gebildet wird, wie etwa „steuerberater-suedniedersachsen.de, nicht als irreführend im Sinne von § 57 Abs. 1, 57 a StBergG anzusehen ist.

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.bayern

Beitrag von Schwerd
01.07.2016, 17:37 Uhr

Wie sieht es denn nun aus, wenn ein Rechtsanwalt oder Steuerberater z.B. die Domain steuerberater.bayern oder rechtsanwalt.berlin auf sich eintragen lässt?

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