Pflicht zur unverzüglichen Bestätigung des Eingangs des Widerrufs
Nach der Novelle des Widerrufsrechts müssen Online-Händler ab 13. Juni 2014 den Verbrauchern den Eingang ihrer Widerrufserklärung bestätigen. Allerdings gilt dies nur, wenn die Verbraucher den Widerruf via Webformular erklären, das ihnen die Händler zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt haben. Gibt es ein solches Webformular nicht, so besteht auch keine Pflicht der Händler zur Bestätigung des Eingangs eines Widerrufs. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Neuerungen rund um die Bestätigungspflicht.
Wideruf
Beitrag von Dieter. Pech
02.06.2016, 16:28 Uhr
Ich habe heute beim online Verkäufer mein widerruf per Formular von Verkäufer und einmal selber geschrieben bekomme keine Bestätigung was nun. Muss ich ohne Bestätigung die wahre zurück schicken Erbitte um Rückantwort E-Mail dieterrosa1953@gmail.com Mit freundlichen grüßen Dieter Pech
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben