Leserkommentar zum Artikel

Pflicht zur unverzüglichen Bestätigung des Eingangs des Widerrufs

Nach der Novelle des Widerrufsrechts müssen Online-Händler ab 13. Juni 2014 den Verbrauchern den Eingang ihrer Widerrufserklärung bestätigen. Allerdings gilt dies nur, wenn die Verbraucher den Widerruf via Webformular erklären, das ihnen die Händler zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt haben. Gibt es ein solches Webformular nicht, so besteht auch keine Pflicht der Händler zur Bestätigung des Eingangs eines Widerrufs. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Neuerungen rund um die Bestätigungspflicht.

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Wideruf

Beitrag von Dieter. Pech
02.06.2016, 16:28 Uhr

Ich habe heute beim online Verkäufer  mein widerruf per Formular  von Verkäufer und einmal selber geschrieben bekomme keine Bestätigung was nun. Muss ich ohne Bestätigung die wahre zurück schicken Erbitte um Rückantwort  E-Mail    dieterrosa1953@gmail.com  Mit freundlichen grüßen Dieter Pech 

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