Leserkommentar zum Artikel

Ansprüche der beteiligten Hersteller und Händler gegeneinander - FAQ zu selektiven Vertriebssystemen Teil 7

Im 7. Teil der FAQ der IT-Recht Kanzlei zu selektiven Vertriebssystemen wird auf die Ansprüche eingegangen, welche die beteiligten Hersteller und Händler gegeneinander haben.

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RA

Beitrag von RDeutsch
02.05.2016, 12:43 Uhr

Ich habe in Punkt 60 den Begriff "Schleichbetrug" gelesen. Muss es hier nicht "Schleichbezug" heißen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • verkauf aussenseiter selektives system von vielspul, 04.06.2011, 19:49 Uhr

    was heisst das nun bei punkt 60 für mich, darf ich die sachen als aussenseiter verkaufen, wenn ich sie mit einverständnis des vertragshändler bekommen habe?

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