Leserkommentar zum Artikel
Ansprüche der beteiligten Hersteller und Händler gegeneinander - FAQ zu selektiven Vertriebssystemen Teil 7
Im 7. Teil der FAQ der IT-Recht Kanzlei zu selektiven Vertriebssystemen wird auf die Ansprüche eingegangen, welche die beteiligten Hersteller und Händler gegeneinander haben.
verkauf aussenseiter selektives system
Beitrag von vielspul
04.06.2011, 19:49 Uhr
was heisst das nun bei punkt 60 für mich, darf ich die sachen als aussenseiter verkaufen, wenn ich sie mit einverständnis des vertragshändler bekommen habe?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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RA von RDeutsch, 02.05.2016, 12:43 Uhr
Ich habe in Punkt 60 den Begriff "Schleichbetrug" gelesen. Muss es hier nicht "Schleichbezug" heißen?
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