Leserkommentar zum Artikel

eBay erlaubt den Verkauf von E-Zigaretten & Co.: eBay-Händler trotzdem abmahngefährdet!

Nachdem das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas beschlossen und verkündet worden ist, treten die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen ab dem 01.04.2016 in Kraft. Die Plattform eBay hat hierauf reagiert und hebt das bisherige Verkaufsverbot von E-Zigaretten bei eBay.de mit Wirkung zum 03.04.2016 auf. Alles gut? Ja, wenn da nur nicht das neue Gesetz einen Strich durch die Rechnung machen würde. Lesen Sie in unserem Beitrag, weshalb der Verkauf von E-Zigaretten & Co. auf eBay auch ab dem 03.04.2016 nicht rechtssicher möglich sein wird.

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Ergänzung

Beitrag von Michael Kramer
21.04.2016, 16:24 Uhr

Eine "Lücke" scheint es zu geben und zwar dann, wenn die bei eBay dargebotenen E-Cigaretten oder Tabakwaren nur mit der Zahlart PayPal beglichen werden können. Die Volljährigkeit ist eine der Voraussetzungen für die Nutzung von PP. Zwar ermöglicht auch der Zahlungsdienstliester s.g. Gastkunden das Recht, insgesamt bis drei Mal und für 1.500€ mit PP zu bezahlen, doch werden auch deren persönliche Daten mit denen der Schufa abgeglichen. Zitat: "Im Rahmen einer PayPal-Gastzahlung willigen Sie ein, dass Ihre persönlichen Daten (Vor- und Nachnamen, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie Ihr Geburtsdatum) zum Zwecke der Identitätsprüfung an die SCHUFA (SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) übermittelt werden. " Quelle: PayPal AGB | Informationen zu PayPal-Gastzahlungen

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  • @ Michael Kramer von Dennis, 27.05.2019, 01:37 Uhr

    Müsste dann aber nicht vor Kaufabschluss sichergestellt werden, dass Warenempfänger und PayPal-Nutzer identisch sind ? Oft teilen sich Familien ein PP-Konto

  • Lüke durch PayPal von S.Wolfert, 05.07.2016, 02:19 Uhr

    Ist das also doch möglich ohne Abmahnung Ware zu versenden die durch PayPal bezahlt wurde als normal Brief oder Einschreiben??????

  • eBay Kunde "Gast" von Miachael Kramer, 21.04.2016, 14:31 Uhr

    @Klaus Rupp | Da eBay mit der Einführung des Warenkorbes nicht nur seinen Mitgliedern, sondern auch unregistrierten Nutzern den Einkauf auf dem Marktplatz gewährt, (Stichwort: Kaufen als "Gast") ist die Sicherstellung des Vorhandenseins der Volljährigkeit so nicht gegeben. MfG MK

  • Herr von Klaus Rupp, 08.04.2016, 13:01 Uhr

    Prüft Ebay nicht Identität und damit Alter seiner Mitglieder und damit Käufer und ist damit nicht schon die erste Stufe der Altersprüfung vor dem Kauf erfüllt?

  • Altersprüfung nach "Sofortkauf" von SOlli, 05.04.2016, 15:21 Uhr

    Hallo, wie sieht es denn bei Ebay aus, wenn der Käufer einer eZigarette vom Verkäufer nach dem Ebaykauf eine Email erhält und in dieser aufgefordert wird, seine zur Altersprüfung notwendigen Daten zu übermitteln, der Verkäufer dann die Altersprüfung z.b. über Q-Bit durchführt und dann erst nach... » Weiterlesen

  • ...dazu 2 Anmerkungen bzw. Fragen von Scorpion, 01.04.2016, 16:16 Uhr

    (1) Ist eBay als Plattformbetreiber nicht ebenfalls wegen der Störerhaftung betroffen? Das würde bedeuten, dass bereits eBay als Betreiber der Plattform gegen das neue Jugendschutzgesetz verstößt. (2) Die vorgeschlagene Zusatzoption "Identitäts- und Altersprüfung" beim Versand gibt es nur für... » Weiterlesen

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