Leserkommentare zum Artikel

eBay erlaubt den Verkauf von E-Zigaretten & Co.: eBay-Händler trotzdem abmahngefährdet!

Nachdem das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas beschlossen und verkündet worden ist, treten die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen ab dem 01.04.2016 in Kraft. Die Plattform eBay hat hierauf reagiert und hebt das bisherige Verkaufsverbot von E-Zigaretten bei eBay.de mit Wirkung zum 03.04.2016 auf. Alles gut? Ja, wenn da nur nicht das neue Gesetz einen Strich durch die Rechnung machen würde. Lesen Sie in unserem Beitrag, weshalb der Verkauf von E-Zigaretten & Co. auf eBay auch ab dem 03.04.2016 nicht rechtssicher möglich sein wird.

» Artikel lesen


@ Michael Kramer

Beitrag von Dennis
27.05.2019, 01:37 Uhr

Müsste dann aber nicht vor Kaufabschluss sichergestellt werden, dass Warenempfänger und PayPal-Nutzer identisch sind ? Oft teilen sich Familien ein PP-Konto

Lüke durch PayPal

Beitrag von S.Wolfert
05.07.2016, 02:19 Uhr

Ist das also doch möglich ohne Abmahnung Ware zu versenden die durch PayPal bezahlt wurde als normal Brief oder Einschreiben??????

Ergänzung

Beitrag von Michael Kramer
21.04.2016, 16:24 Uhr

Eine "Lücke" scheint es zu geben und zwar dann, wenn die bei eBay dargebotenen E-Cigaretten oder Tabakwaren nur mit der Zahlart PayPal beglichen werden können. Die Volljährigkeit ist eine der Voraussetzungen für die Nutzung von PP. Zwar ermöglicht auch der Zahlungsdienstliester s.g. Gastkunden das Recht, insgesamt bis drei Mal und für 1.500€ mit PP zu bezahlen, doch werden auch deren persönliche Daten mit denen der Schufa abgeglichen. Zitat: "Im Rahmen einer PayPal-Gastzahlung willigen Sie ein, dass Ihre persönlichen Daten (Vor- und Nachnamen, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie Ihr Geburtsdatum) zum Zwecke der Identitätsprüfung an die SCHUFA (SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) übermittelt werden. " Quelle: PayPal AGB | Informationen zu PayPal-Gastzahlungen

eBay Kunde "Gast"

Beitrag von Miachael Kramer
21.04.2016, 14:31 Uhr

@Klaus Rupp

| Da eBay mit der Einführung des Warenkorbes nicht nur seinen Mitgliedern, sondern auch unregistrierten Nutzern den Einkauf auf dem Marktplatz gewährt, (Stichwort: Kaufen als "Gast") ist die Sicherstellung des Vorhandenseins der Volljährigkeit so nicht gegeben. MfG MK

Herr

Beitrag von Klaus Rupp
08.04.2016, 13:01 Uhr

Prüft Ebay nicht Identität und damit Alter seiner Mitglieder und damit Käufer und ist damit nicht schon die erste Stufe der Altersprüfung vor dem Kauf erfüllt?

Altersprüfung nach "Sofortkauf"

Beitrag von SOlli
05.04.2016, 15:21 Uhr

Hallo, wie sieht es denn bei Ebay aus, wenn der Käufer einer eZigarette vom Verkäufer nach dem Ebaykauf eine Email erhält und in dieser aufgefordert wird, seine zur Altersprüfung notwendigen Daten zu übermitteln, der Verkäufer dann die Altersprüfung z.b. über Q-Bit durchführt und dann erst nach positiver Prüfung eine Bestätigung schickt und die Bestellung ausführt? Der Verkäufer somit in seiner Verkaufsabwicklung bzw. AGB regelt, dass ein Sofortkauf bei Ebay einen Kaufvertrag unter Vorbehalt darstellt? Eine vorherige Prüfung ist ja aufgrund der technischen Plattform bei Ebay nicht möglich und wird von dort, nach eigener Aussage, auch nicht eingeführt werden.  Inwieweit sind Perso-Check Module zulässig? Insbesondere auch mit altem Personalausweis und Prüfsummenchecker? Die Begründungen dass ein Jugendlicher sich den Ausweiß eines Erwachsenen schnappt und die Daten einträgt sind ja genauso zu sehen wie wenn der Jugendlichen Geb.Datum und Name, Anschrift seines Vater einträgt >> nicht kontrollierbar.

Die zweite Stufe bei Lieferung denke ich ist unmissverständlich und realisierbar. Auch wenn die Bundesregierung der Meinung ist, für den Verbraucher keine höheren Kosten geschafft zu haben..die Aussage ist wohl Augenwischerei da die Händler die Kosten für Altersprüfung und entsprechender Zustellung auch wieder rein bekommen müssen.

...dazu 2 Anmerkungen bzw. Fragen

Beitrag von Scorpion
01.04.2016, 16:16 Uhr

(1) Ist eBay als Plattformbetreiber nicht ebenfalls wegen der Störerhaftung betroffen? Das würde bedeuten, dass bereits eBay als Betreiber der Plattform gegen das neue Jugendschutzgesetz verstößt. (2) Die vorgeschlagene Zusatzoption "Identitäts- und Altersprüfung" beim Versand gibt es nur für Geschäftskunden, die mehr als 200 Pakete im Jahr versenden. Für Privatkunden und Geschäftskunden mit einem geringeren Versandvolumen gibt es lediglich die Option "Alterssichtprüfung". Wie verhält man sich hier -als Privatperson bzw. Wenig-Versender- rechtssicher?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei