Abmahnradar: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale vor, in der einem Hood-Händler vorgeworfen wird, mit dem Hinweis "CE-geprüft" irrgeführend geworben zu haben. Der Händler hatte ein Planschbecken zum Verkauf angeboten.
CE geprüft
Beitrag von Genekam Biotechnology AG
03.09.2009, 13:33 Uhr
bei medizinischen Produkten gibt der Gesetzgeber (nach Medizinproduktgesetz) vor, daß die Produkte sicher sein und hohe Qualitätstandards erfüllen müssen, deshalb machen die Hersteller im Medizinproduktbereich ISO 13485 und andere Zertifierungen. Hier muss man ein Qualitätmanagementsystem erzeugen, damit man sichere Produkte hat. Deshalb ist es zweifelhaft, ob man das Urteil (das Landgericht (LG) Stendal hat mit Urteil vom 13.11.2008 (Az. 31 O 50/08) an medizinischen Produkten verwandbar ist, wo der Gesetzgeber hohe Sicherheit der Produkte in den Vordergrund stellt.
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Werbung mit "CE-geprüft" wettbewerbswidrig von Unbekannt, 12.08.2009, 14:12 Uhr
Die Wettbewerbswidrigkeit der Aussage "CE-geprüft" wurde durch Urteil des LG Stendal vom 13.11.2008 (Az.: 31 O 50/08) bestätigt.
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