Leserkommentar zum Artikel

Abmahnradar: Abmahnung der Wettbewerbszentrale

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale vor, in der einem Hood-Händler vorgeworfen wird, mit dem Hinweis "CE-geprüft" irrgeführend geworben zu haben. Der Händler hatte ein Planschbecken zum Verkauf angeboten.

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Werbung mit "CE-geprüft" wettbewerbswidrig

Beitrag von Unbekannt
12.08.2009, 14:12 Uhr

Die Wettbewerbswidrigkeit der Aussage "CE-geprüft" wurde durch Urteil des LG Stendal vom 13.11.2008 (Az.: 31 O 50/08) bestätigt.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • CE geprüft von Genekam Biotechnology AG, 03.09.2009, 13:33 Uhr

    bei medizinischen Produkten gibt der Gesetzgeber (nach Medizinproduktgesetz) vor, daß die Produkte sicher sein und hohe Qualitätstandards erfüllen müssen, deshalb machen die Hersteller im Medizinproduktbereich ISO 13485 und andere Zertifierungen. Hier muss man ein Qualitätmanagementsystem erzeugen,... » Weiterlesen

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