Abmahnradar: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale vor, in der einem Hood-Händler vorgeworfen wird, mit dem Hinweis "CE-geprüft" irrgeführend geworben zu haben. Der Händler hatte ein Planschbecken zum Verkauf angeboten.
Werbung mit "CE-geprüft" wettbewerbswidrig
Beitrag von Unbekannt
12.08.2009, 14:12 Uhr
Die Wettbewerbswidrigkeit der Aussage "CE-geprüft" wurde durch Urteil des LG Stendal vom 13.11.2008 (Az.: 31 O 50/08) bestätigt.
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