Leserkommentar zum Artikel

Kennzeichnung Leuchten: Auf welche Effizienzklasse kommt es bei Gestaltung des Effizienzpfeils für verlinkte Etikettendarstellung an?

An die Darstellung des Effizienzetiketts per Verlinkung knüpft die EU-Verordnung Nr. 518/2014 eine Reihe von Gestaltungsvoraussetzungen, die sich primär auf das Ausgangsobjekt der Verlinkung beziehen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produktes mit ausgewiesener Energieeffizienz in weißer Schrift im Inneren der Anknüpfungspunkt für das verlinkte elektronische Etikett sein muss. Bei Leuchten stellt sich in Anbetracht der zwingenden Angabe des Pfeils mit ausgewiesener Energieeffizienzklasse und spezifischer Farbe aber das Problem, dass die Leuchte selbst nicht hinsichtlich ihrer Energieeffizienz bewertet werden kann.

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Herr

Beitrag von Fares Naber
05.04.2016, 16:04 Uhr

Anzumerken ist noch, dass die Schrift im Pfeil (also A, A++, etc.) auf der Produktansichtsseite die gleiche Größe wie der angegebene Produktpreis haben muss.

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