Gastbeitrag: „BETRUG!!!!!“ als Meinungsäußerung in einer Negativbewertung - wann darf ich Löschung von Negativbewertungen verlangen?!
Das LG Hannover hatte darüber zu befinden (Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08), ob die negative Verkäuferbewertung im Bewertungsform von eBay mit dem Text: <em>„Handy als „Neu“angeboten-Handy +Zubehör gebraucht-das nenne ich Betrug!!!!</em>“ zurecht abgegeben werden durfte oder eine Anspruchsgrundlage zur Beseitigung bestehe.
Meinungsäußerung?
Beitrag von Gerichtsidiotie
23.08.2009, 04:40 Uhr
Ich finde dass das Deutsche Fernsehen von Vollidioten geleitet wird, unsere Regierung voll mit Lügnern und Betrügern am Volk ist und so mancher Polizist ein machtmissbrauchender Sadist ist.
Wenn ich das öffentlich mache komme ich evt. wegen Rufmordes oder Beamtenbeleidigung vor Gericht.
Wenn ich also in Zukunft einen "Bullen" als Arschloch oder Vollidioten bezeichne, muss ich das dann vor Gericht nur noch begründen, und schon ist es eine Meinungsäußerung. Schön, vielleicht ist der zuständige Richter ja auch so ein ... ne ich sags lieber nicht. Richter sind ja was besonderes....
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Herr von Geert Aufderhaydn, 15.12.2018, 21:32 Uhr
Habe von fonic Partnershop ein als neu ausgewiesenes Gerät gekauft und daran deutliche Gebrauchsspuren festgestellt, etwa so, als ob man mit einem Schraubenzieher die rückseitige Abdeckung weghebelt. Auf Anschreiben drohte mir fonic Partnershop mit ihrer Rechtsabteilung. Hatte leider mit meinem... » Weiterlesen
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Urteil nicht nachvollziehbar von Berger, 11.05.2010, 18:18 Uhr
Auch mit Meinungsäußerungen kann man jemanden beleidigen. Lässt man zu, dass Meinungen rechtlich generell nicht angreifbar sind, müssten sich die Richter in Kommentaren zum Urteil auch Bewertungen gefallen lassen wie: "So ein Urteil nenne ich Rechtsbeugung und Strafvereitelung."
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ebay bewertung von karl, 19.11.2009, 18:02 Uhr
es ist kaum zu glauben das wegen solchen nebensächlichkeiten wie ebaybewertungen anwälte und sogar gerichte bemüht werden - mir ist unverständlich weshalb gerichte sowas nicht schon im vorfeld ablehnen
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Passage aus Urteil unverständlich von Frank, 21.08.2009, 19:48 Uhr
Im Zitat des Urteils heißt es: "Mit der „Darstellung des Gegenstandes als „gebraucht“ habe die Klägerin „nicht die Vorstellung von konkreten, dem Beweis zugänglichen Vorgängen hervorgerufen“ und damit eine Meinung und keine Tatsache geäußert." Den Satz verstehe ich nicht: Ich denke, die... » Weiterlesen
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selbst ebay macht nichts von Dennis, 21.08.2009, 17:54 Uhr
Ich hatte den Fall und es war Nachweislich so das die Kundin vergessen hatte die Adresse bei ebay zu ändern. Die Kundin hatte NACHWEISLICH nach meiner email, das die Ware Retour gekommen ist, die Adresse geändert. Die Kundin war natürlich sauer das Sie nochmal Versand zahlen sollte und hatte mir... » Weiterlesen
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