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Leserkommentare zum Artikel

Gastbeitrag: „BETRUG!!!!!“ als Meinungsäußerung in einer Negativbewertung - wann darf ich Löschung von Negativbewertungen verlangen?!

Das LG Hannover hatte darüber zu befinden (Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08), ob die negative Verkäuferbewertung im Bewertungsform von eBay mit dem Text: <em>„Handy als „Neu“angeboten-Handy +Zubehör gebraucht-das nenne ich Betrug!!!!</em>“ zurecht abgegeben werden durfte oder eine Anspruchsgrundlage zur Beseitigung bestehe.

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Herr

Beitrag von Geert Aufderhaydn
15.12.2018, 21:32 Uhr

Habe von fonic Partnershop ein als neu ausgewiesenes Gerät gekauft und daran deutliche Gebrauchsspuren festgestellt, etwa so, als ob man mit einem Schraubenzieher die rückseitige Abdeckung weghebelt. Auf Anschreiben drohte mir fonic Partnershop mit ihrer Rechtsabteilung. Hatte leider mit meinem Betrieb gerade soviel zu tun , daß für eine weitere Verfolgung keine Zeit blieb. Der ganze Vorgang ist sorgfältig (u.a. mit Makro-Aufnahmen) dokumentiert; das Handy liegt unangetastet in der Schublade. Hoffentlich lesen die das jetzt und versuchen, mich vor Gericht zu zerren. Denn jetzt habe ich Zeit, um mal mithilfe der Justiz und einem hellen Scheinwerfer in deren dunkle Geisterbahn zu leuchten. Alle zehn Jahre macht mir sowas richtig Späß, jede Beschäftigung damit ist die reinste Freude . . .

Urteil nicht nachvollziehbar

Beitrag von Berger
11.05.2010, 18:18 Uhr

Auch mit Meinungsäußerungen kann man jemanden beleidigen. Lässt man zu, dass Meinungen rechtlich generell nicht angreifbar sind, müssten sich die Richter in Kommentaren zum Urteil auch Bewertungen gefallen lassen wie: "So ein Urteil nenne ich Rechtsbeugung und Strafvereitelung."

ebay bewertung

Beitrag von karl
19.11.2009, 18:02 Uhr

es ist kaum zu glauben das wegen solchen nebensächlichkeiten wie ebaybewertungen anwälte und sogar gerichte bemüht werden - mir ist unverständlich weshalb gerichte sowas nicht schon im vorfeld ablehnen

Meinungsäußerung?

Beitrag von Gerichtsidiotie
23.08.2009, 04:40 Uhr

Ich finde dass das Deutsche Fernsehen von Vollidioten geleitet wird, unsere Regierung voll mit Lügnern und Betrügern am Volk ist und so mancher Polizist ein machtmissbrauchender Sadist ist.

Wenn ich das öffentlich mache komme ich evt. wegen Rufmordes oder Beamtenbeleidigung vor Gericht.

Wenn ich also in Zukunft einen "Bullen" als Arschloch oder Vollidioten bezeichne, muss ich das dann vor Gericht nur noch begründen, und schon ist es eine Meinungsäußerung. Schön, vielleicht ist der zuständige Richter ja auch so ein ... ne ich sags lieber nicht. Richter sind ja was besonderes....

Passage aus Urteil unverständlich

Beitrag von Frank
21.08.2009, 19:48 Uhr

Im Zitat des Urteils heißt es:

"Mit der „Darstellung des Gegenstandes als „gebraucht“ habe die Klägerin „nicht die Vorstellung von konkreten, dem Beweis zugänglichen Vorgängen hervorgerufen“ und damit eine Meinung und keine Tatsache geäußert."

Den Satz verstehe ich nicht: Ich denke, die BEKLAGTE (= Käuferin) hatte eine Meinung geäußert, nicht die Klägerin (= Verkäuferin). Oder ist Juristendeutsch für mich einfach zu hoch?

Frank

selbst ebay macht nichts

Beitrag von Dennis
21.08.2009, 17:54 Uhr

Ich hatte den Fall und es war Nachweislich so das die Kundin vergessen hatte die Adresse bei ebay zu ändern. Die Kundin hatte NACHWEISLICH nach meiner email, das die Ware Retour gekommen ist, die Adresse geändert. Die Kundin war natürlich sauer das Sie nochmal Versand zahlen sollte und hatte mir eine neurtale rein gedrückt. Ebay konnte alles sehen und auch die änderung der Adresse, jedoch sollte ich mich mit dem Kunden einigen da ebay nichts daran ändern könne. Sie haben wieder nur Chancen bei ebay zu klagen.

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