Leserkommentar zum Artikel

Neue Zahlungsbedingungen bei eBay – Was ändert sich für die Händler?

eBay hat zum 28.02.2012 seine Zahlungsbedingungen für eBay-Verkäufer geändert. Die neuen Zahlungsbedingungen sehen für Verkaufsgeschäfte über eBay einige fundamentale Änderungen im Vergleich zur bisherigen Bezahlungspraxis bei eBay vor. In diesem Beitrag sollen die wichtigsten Änderungen für eBay-Händler in Kürze dargestellt werden.

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Was sagt eigentlich die Justiz dazu?

Beitrag von Willi Wills Wissen
24.01.2016, 00:39 Uhr

Die Aufregung ist überall groß, die Verkäufer sind sauer und eBay kassiert fröhlich weiter.

Einmal abgesehen von der Tatsache, dass eBay seine Gebühren selbst bestimmen kann, geht es darum ob es zulässig ist auf die Versandkosten Gebühren zu erheben. Wer Gebühren für entwas geltend macht, muss doch in irgendeiner Art und Weise auch eine Gegleistung bieten um seinen Anspruch rechtfertigen zu können. Oder sehe ich das falsch? Hätte eBay nicht die Verkaufsprovision anheben müssen. Dann ginge es nämlich um Gebühren für die eBay auch eine Gegenleistung erbringt. Und deshalb wundert es mich, dass es bisher keine gesetzliche Stellungnahme gibt. eBay kümmert sich weder um die Verpackung noch um den Versand. Auch im Fall eines Schadens, trägt der Verkäufer das alleinige Risiko. Das Versenden der Ware findet ebenfalls nicht mehr auf der eBay Plattform statt. Stellt sich zum Schluss noch die Frage, ob eBay nicht auch gegen das Prinzip der Gleichstellung verstößt. Wohnt der Käufer um die Ecke zahlt der Verkäufer nichts an eBay. Andere haben da weniger Glück. Und laut BGB handelt es sich bei Geschäften unter Privatleuten um einen sog. Sendungskauf, bei dem das Versandrisiko auf den Käufer übertragen wird, weil der den Verkäufer beauftragt ihm die Ware zu schicken. Müsste logischerweise nicht auch der Käufer dann die Gebühren an eBay entrichten? Also im Deutschen Recht gibt es für alles Erklärungen. Manche sind kompliziert oder nicht nachvollziehbar. Doch zum Thema Forderungen aus einer nicht erbrachten Leistung zu beanspruchen, gibt es bisher kein Statement. Es wäre sicherschon hilfreich, wenn man wenigstens wüsste, warum es möglich ist, dass sich jemand die Taschen vollmacht ohne auch nur einen Finger zu krümmen. Im Deutschen Mietrecht z.B. gibt es da ganz klare Bestimmungen welcher Gebühren der Vermieter seinen Mietern in Rechnung stellen darf und welche nicht. Vielleicht hat diesbezüglich mal jemand eine Idee.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 593 Kommentare vollständig anzeigen

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    Seit ebay nur noch online bezahlt werden kann ähnelt die PLATTFORM EINEM KATALOG ohne kaufoptionen ich werde meine kontodaten nicht an irgendwelche Seiten senden.

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