Leserkommentar zum Artikel

Aktuelle Abmahngefahr: Garantie-Werbung auf Plattform Amazon

Die Bewerbung einer Garantie im Rahmen von Online-Angeboten ist eine besonders attraktive Verkaufsförderungsmaßnahme für Online-Händler. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass mit einer Garantie-Werbung zahlreiche Informationspflichten im Online-Bereich einhergehen. Werden diese Informationspflichten nicht eingehalten, kann es schnell zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kommen. Insbesondere auf der Verkaufsplattform Amazon ist insoweit Vorsicht geboten. Weshalb hier ein besonderes Abmahn- bzw. Vertragsstrafenrisiko droht, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.

» Artikel lesen


Herr

Beitrag von Philipp
03.01.2016, 07:36 Uhr

Hallo Herr Müller,

vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Artikel. Nun stellt sich für mich noch die Frage, in welcher Form und an welcher Stelle bei Amazon man diese Informationen zur Garantie hinterlegen sollte. Soll man die zusätzlichen Informationen zur Garantie in die Produktbeschreibung schreiben? Wie würde das konkret aussehen? Viele Grüße, Philipp

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Frage von Malik Volic, 02.05.2018, 00:46 Uhr

    Gilt auch wenn als beispiel in der Artikle beschreiben : "Geld-zurück-Garantie" eingibt ?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei