Leserkommentar zum Artikel

Cookie-Hinweis gemäß Google ab 30.09.2015 Pflicht! Was haben Websitebetreiber zu beachten?

Google hat Ende Juli 2015 für Aufregung in der deutschen Online-Welt gesorgt, als das Unternehmen angekündigt hat, die eigenen Richtlinien zum Datenschutz in Bezug auf Cookies bei einigen seiner Programme und Apps zu verschärfen. Betreiber von Websites fragen siche, ob und wie sie ihre Webseiten umgestalten müssen, um dem neuen Google-Standard zu genügen, damit sie nicht negativ auffallen und vielleicht sogar in eine Abmahnfalle geraten. Lesen Sie mehr zur Problemstellung, dem Hintergrund und der Lösung der IT-Recht Kanzlei in unserem Beitrag!

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Technischer Hinweis für WEB-Master und Marketing Agenturen

Beitrag von Norbert Weich
19.11.2015, 18:54 Uhr

Neben den evtl. rechtlichen ist der Cookie Hinweis neuerdings erforderlich, damit die Remarketing Tags einwandfrei funktionieren.

Auch dann, wenn Remarketing Tags per Tag-Manager implementiert sind.

Festgestellt am 19.11.2015 per Google Tag Assistent

Norbert Weich

P.S.  Auf dieser Ihrer Seite http://www.it-recht-kanzlei.de/ sehe ich im Quelltext einen offensichtlich inaktiven Google Analytik Tag mit der Bezeichnung UA-1778625-1. Sollte der nochmal aktiviert werden, bitte den Cookie-Hinweis nicht vergessen :-)

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Auf dieser Website aber nicht! von Maik, 11.03.2016, 19:14 Uhr

    Ich bin das erste Mal auf dieser Website und habe keinen Hinweis gesehen. 

  • Danke! von Peter, 28.01.2016, 16:28 Uhr

    Danke für den tollen Artikel, der umfassend und verständlich die Materie behandelt. Mir stellt sich noch die Frage, ob all die derzeit genutzten Popups à la "Sie stimmen der Verwendung von Cookies zu, wenn Sie nichts tun" überhaupt ein Opt-in bedeuten kann. Ein Opt-in verlangt ja gerade ein "Tun",... » Weiterlesen

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