Limited Edition – Zur Bedeutung der Kennzeichnungskraft bei der Verwechslungsgefahr von Marken
Es kommt aufs Ganze an: Eine Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinne gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG wird nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt. Dabei stellt die Stärke der Kennzeichenkraft der prioritätsälteren Marke ein Element in der Abwägung zur Beurteilung einer Verwechslungsgefahr dar. Dass dieses Merkmal nicht zu unterschätzen ist, zeigt exemplarisch auch der Beschluss des Bundespatentgerichts vom 3. Dezember 2014 (Az.: 27 W (pat) 524/14), welcher sich mit dem Widerspruch der Wortmarke „EDITION“ gegen die Eintragung der Wort-/Bildmarke „Edition Kloster Heidenheim“ befasst.
Beispiel "Schokoladia"
Beitrag von Julia
16.11.2015, 17:26 Uhr
Hallo, wie würde es bei der Unterscheidungskraft Ihrer Meinung nach aussehen, wenn ich Schokoladenbonbons "Schokoladia" nennen wollen würde? Ist hier Unterscheidungskraft gegeben oder reicht dieser Name nicht zur Kennzeichnung aus? Viele Grüße
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
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Marke Schokoladia von Tom Beck, 11.06.2021, 09:47 Uhr
Mich interessiert auch sehr die Frage, ob ein Antrag auf Eintragung der Marke "Schokoladia" im Segment der Schokolade durchgeht?
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Schokoladia von Klaus, 24.07.2018, 15:40 Uhr
Ich wollte gerne auf die Frage meiner vorherigen Kommentatorin zurückkommen. Wie ist groß ist die Aussicht, dass "Schokoladia" als Marke geschützt werden kann?
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