Leserkommentar zum Artikel

Rätsel um Gefahr und Schuld bei der Lieferung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kann manchmal fast poetisch sein. So geht es beim Kauf und der Lieferung einer Sache um „Gefahr“ und „Schuld“. Gemeint ist hier der „Gefahrübergang“ und die Frage, wo der Leistungserfolg also der Leistungsort ist. Noch einfacher ausgedrückt. geht es um die Frage, wer haftet dafür, dass eine Ware beim Versand beschädigt wird oder verloren geht. Muss der Verkäufer eine neue Ware schicken oder muss der Käufer zahlen, obwohl er eine beschädigte oder gar keine Ware erhalten hat.

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Übernahme von Ware durch einen Minderjährigen

Beitrag von Dirk Jaster
27.10.2015, 20:31 Uhr

Wie schaut das mit der Haftung aus, wenn die Lieferung Online von vier Autoreifen gegen Vorauszahlung vereinbart wurde und nur zwei davon angekommen sind. Die Ware wurde von einem Minderjährigen unberechtigt entgegen genommen, der nicht wusste, dass die Lieferung von Vier vereinbart war.

Der Verkäufer und der Lieferant berufen sich nun darauf vier Reifen geliefert zu haben. Ich war zu der nicht angekündigten Lieferzeit nicht zu Hause. Der Minderjährige ist mein Sohn.

Wer haftet nun?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 32 Kommentare vollständig anzeigen

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    Hallo Frau Keller-Stoltenhoff, danke für die anschauliche Darstellung der Rechtslage, die "Schickschuld" war mir noch nicht bekannt. Es dreht sich ja vieles um den Erfüllungsort und ob das Paket auf dem Versandweg verloren ging. Folgender realer Fall: Auf ebay wird eine Ware angeboten mit "Versand... » Weiterlesen

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    Im Gesetz ist es meines Erachtens wirklich nicht so ganz eindeutig und andere juristische Plattformen haben auch nicht weit und tief genug gefragt, um ausreichend differenziert zu erklären. Ich bin sehr dankbar für Ihre Beschreibungen!

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  • Herr von Michael, 01.01.2018, 15:20 Uhr

    Hallo Frau Anwältin, besten Dank für Ihre Informationen. Für mich als Laien wäre es hilfreich, wenn Sie vor einer Bewertung die Begrifflichkeiten und Definitionen klarziehen, die für eine Bewertungszuordnung wichtig sind: was versteht der Gesetzgeber unter einem "Verbrauchsgüterkauf" was unter... » Weiterlesen

  • Onlinekauf Vollständigkeit der zurückgesandten Ware von Sarah, 08.08.2017, 10:21 Uhr

    Ich habe bei einem Onlineversand mehrere Kleidungsstücke gekauft und einige behalten. Die restlichen habe ich zurück gesandt. Der Händler hat den Eingang der Rücksendung auch bestätigt. Bei der Auflistung der retournierten Ware wurde eine Ware als behalten vermerkt, die ich zurück gesandt... » Weiterlesen

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    Danke für Ihren Artikel. Das würde doch bedeuten: ein reiner Reparaturdienstleister, der die reparierten Waren per Versand zurückschickt, könnte auch in seinen AGB nach 644/447 BGB anders als beim Versendungskauf(474 GBG) das Transportrisiko auf den Kunden abwälzen, auch im B2C Bereich. Sehe ich... » Weiterlesen

  • dino von Horst, 01.09.2015, 15:16 Uhr

    "Das heißt, der Erfüllungsort ist beim Verkäufer und die Gefahr geht über, wenn der KÄUFER die Ware an seinem Geschäftssitz an ein Transportunternehmen übergeben hat." Sie meinen: "Das heißt, der Erfüllungsort ist beim Verkäufer und die Gefahr geht über, wenn der VERKÄUFER die Ware an seinem... » Weiterlesen

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