UWG - Schwarze Klausel Nr. 14 - Der Betrug mit Schneeballsystemen ist wettbewerbswidrig
Schneeballsysteme funktionieren nicht. Sie sind so aufgebaut, dass immer mehr neue Teilnehmer benötigt werden, damit die früheren Mitglieder Gewinn machen. Irgendwann brechen diese Systeme schließlich zusammen und hinterlassen einen großen Schaden. Das muss verhindert werden. Deshalb verbietet die Schwarze Klausel Nr. 14 des UWG derartige Systeme. Lesen Sie dazu jetzt den fünfzehnten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .
Vorsichtiger Bürger
Beitrag von Olaf
19.10.2015, 13:30 Uhr
D.h. also, wenn zum Beispiel ein System wie QNET daher kommt und mir sagt ich kann eine Reise kaufen und soll diese wieder verkaufen um Provisionen zu bekommen, dann handelt es sich um Betrug und ich mache mich strafbar?
Verstehe auch denn Sinn dahinter nicht, wenn ich kaufe und quasi wieder Verkaufen soll, dann sieht es doch aus wie eine Pyramide...
Egal welche Firma... Schneeballsystem = Strafbar ?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
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CEO - The V Europe LTD von Rudi Neidhardt, 05.01.2019, 15:46 Uhr
Man sollte sich immer erst die Fakten ansehen und prüfen ob solche Schnell Schuss Kommentare wie die ich hier lese über illegale Vertriebs Tätigkeiten der QN EUROPE zutreffen. Das Unternehmen QN EUROPE ist vollkommen legal aufgestellt und betreibt ihre Geschäftlichen Interessen auf dem Europäischen... » Weiterlesen
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qnet rudi neidhardt von conny, 04.01.2016, 16:00 Uhr
Gibt es denn schon etwas Neues von der Betrugsfront?
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Schneeballsystem von Helmut, 07.08.2009, 19:46 Uhr
Unser gesamtes Geld-, Zins- und Bankensystem ist ein Schneeballsystem, das deshalb von Zeit zu Zeit crashen muss. Leider gibt es kein Gericht, wo man gegen dieses System klagen kann!
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