Versand von Elektro- und Elektronikgeräten nach Belgien – FAQ der IT-Recht Kanzlei
Die zunehmende Internationalisierung des Onlinehandels führt dazu, dass viele deutsche Onlinehändler Elektro- und Elektronikgeräte in das EU-Ausland an Endnutzer versenden. Uns erreichten in letzter Zeit auch etliche Anfragen zu dieser Thematik, was die große Verunsicherung bei den Händlern zeigt. Diese FAQ sollen die Problematik in Bezug auf den Versand von Elektro- und Elektronikgeräten nach Belgien beleuchten.
Dr.
Beitrag von Reinhard Fricke
29.09.2015, 23:22 Uhr
Was ist genau mit "freiwilliger Registrierung" im B2B Geschäft gemeint ? Nach meiner Information ist ein Hersteller/Exporteur von reinen B2B-Produkten (z.B. industrielle Investitionsgüter, die unter die Kriterien eines Elektrogerätes fallen), der an ein Unternehmen in Österreich oder Belgien liefert, das die B2B-Geräte selber (z.B. in der Fertigung) nutzt, nicht in Österreich oder Belgien registrierungspflichtig. Leider definiert die WEEE-Revision diesen B2B-Fall nicht genau und berücksichtigt den aktuellen Stand der Online-Vertriebswege im B2B Bereich unzureichend. Auch die nationalen Umsetzungen bringen keine Präzisierung. Meine Information stammt u.a. von einer Anfrage im österreichischen Lebensministerium, da die östereichische WEEE-Umsetzung auch keine klare Abgrenzung der B2B-Szenarien erlaubt. Immerhin war die Auskunft aus dem Ministerium eindeutig. Nochmals die Frage: Welche Szenarien meinen Sie genau mit "freiwilliger Registrierung".
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