Leserkommentar zum Artikel

UWG - Schwarze Klausel Nr. 15 - Räumungsverkauf wegen Schließung - Wenn alles eine große Lüge ist

Viele Kunden werden von Räumungsverkäufen geradezu magisch angezogen: es herrscht das Ambiente eines orientalischen Bazars, es gibt Schnäppchen ohne Ende und die Kunden ergattern letzte Einzelstücke, die es so bald (zumindest dort) nicht mehr zu kaufen gibt. Irgendwie blöd ist jedoch, wenn ein Geschäft alle drei Monate „Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe“ macht – und damit einfach nicht aufhört. Das verstößt zudem gegen Klausel Nr. 15 des UWG. Lesen Sie dazu jetzt den sechzehnten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .

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Räumungsverkauf

Beitrag von Hobby-Einkäufer
09.08.2009, 15:41 Uhr

Wie verhält es sich eigentlich mit Preisnachlässen wegen "Totalumbau", "Geschäftsjubiläum", "1000.Laden in Deutschland" etc.? Meines Wissens dürfen Geschäfte solche Werbeaktionen - unabhängig davon, ob der angegebene Grund der Rabattierung stimmt oder nicht - nur wenige Male pro Jahr benutzen. Darin wäre doch auch eine Parallele zum Räumungsverkauf wegen Schließung zu sehen, da Sinn und Zweck schließlich ist, den Kunden anzulocken und ihm das Gefühl zu geben, er müsse schnell handeln, damit ihm ein "einmaliges" Angebot nicht durch die Lappen geht.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Wer lügt, verdient! von Georg Schiffer, 09.08.2009, 19:33 Uhr

    Diese "schwarze" Klausel erscheint völlig sinnlos, da natürlich NIE ein Händler zugeben würde, dass er den Räumungsverkauf nur zur Umsatzsteigerung erfunden und niemals geplant habe, sein Geschäft wirklich zu schließen. Diese Trickserei dürfte sich auch nicht nachweisen lassen, so dass die Klausel... » Weiterlesen

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