Leserkommentar zum Artikel
Rap Battle: Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen Musiksequenzen als Hintergrund-Loops
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg aufgehoben, mit dem das Verbot der Verbreitung von Aufnahmen des Rappers "B." wegen der Verwendung von Musikstücken einer französischen Musikgruppe bestätigt worden war.
Willkür
Beitrag von Helmut
23.05.2015, 11:00 Uhr
Das eine Gericht sagt JA, das andere Gericht sagt NEIN. Das sagt wohl alles über die Justiz in der BRD!
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