Neue Zahlungsbedingungen bei eBay – Was ändert sich für die Händler?
eBay hat zum 28.02.2012 seine Zahlungsbedingungen für eBay-Verkäufer geändert. Die neuen Zahlungsbedingungen sehen für Verkaufsgeschäfte über eBay einige fundamentale Änderungen im Vergleich zur bisherigen Bezahlungspraxis bei eBay vor. In diesem Beitrag sollen die wichtigsten Änderungen für eBay-Händler in Kürze dargestellt werden.
meine kleine Käufersicht
Beitrag von Meiner-einer
03.05.2015, 15:00 Uhr
Also, ich muß schon sagen... das was ich hier zur Käuferseite lese, war mir bislang noch nicht bekannt. Bislang dachte ich immer, dass jeder Verkäufer - ganz gleich wie seriös er/sie ist - in Watte gepackt würde, weil jeder Verkauf für eBay Umsatz bedeutet. Das viele Verkäufer (ich gehe mal gutgläubig davon aus, dass es sich in den hier beschriebenen Fällen um wahrheitsgetreue Aussagen von ehrlichen Verkäufern handelt), ebenso rücksichtslos behandelt werden, wie ich es zumeist als Käufer erlebt habe, ist eine noch deutlich größere Enttäuschung.
Das mit den "100% positiven Bewertungen" sehe ich allerdings kritisch, seitdem eBay die Möglichkeit eingeführt hat, dass man für mehrere 1000 positive Bewertungen einfach eine negative löschen lassen kann - ganz unabhängig davon, ob diese Kritik/Bewrtung gerechtfertigt war! Der Punkt ist folgender - um einmal ein Beispiel zu nennen: ------------------------------------
Ich hatte mir für den US-Playstation-Store Guthaben kaufen wollen (andere Spiele, Filme, Angebote, etc.). Im Einzelhandel ist dies aber nicht erhältlich, sondern lediglich das für den deutschen Store. Daher habe ich auf eBay nach einem Händler gesucht und bin bei einigen fündig geworden. Da ich asiatische Händler (aus schlechter Erfahrung) im Spiele- und Technikbereich grundsätzlich meide, habe ich mich für einen britischen Händler entschieden, der u.a. mit Expressversand von nur 1 Tag, Rückmeldung auf Nachrichten/Anfragen innerhalb weniger Stunden bei einer Erreichbarkeit von 24h am Tag, und eben 5000+ positiven Bewertungen geworben hat.
Da der Händler international versendet, habe ich mich über die Sache mit dem Expressversand von nur einem Tag gewundert, bin aber logischerweise davon ausgegangen, dass damit eine Übermittlung des Codes per Email gemeint ist. Auch weil unten ein Vermerk war, in dem es hieß, dass die Codes zur Sicherheit freigerubbelt und notiert würden, um im Zweifelsfall herausfinden zu können, wann der Code verwendet worden sei. Wobei mich diese Anmerkung eher beunruhigt hat, weil ich befürchtete, dass der Code nicht funktionieren könnte, sobald er da ist. Da ich mit PayPal zahlen konnte, wähnte ich mich aber auf der sicheren Seite.
Allerdings erlief es ganz anders. Ich fragte vor dem Kauf nach, ob es möglich sei, dass ich den Code auch per Nachricht, zusätzlich zum Versand, bekommen könnte, damit ich ihn unmittelbar nach dem Kauf bereits habe und verwenden kann. Da die Codes ohnehin freigerubbelt würden, würde das dann auch keinen Unterschied machen. Eine Antwort bekam ich auf die Anfrage allerdings nicht (soviel zur schnellen Antwort auf Anfragen). Nach knapp 2 Tagen kaufte ich die Guthaben-Karte (ich vermutete der Händler hat zuviel zu tun und würde daher immer zuerst auf Käufer-Nachrichten antworten). Auch nach dem Kauf dauerte es über 1 Tag bis ich eine Antwort bekam. Als Grund würde angegeben, dass der Händler vorübergehend krank war (Erkältung/Grippe). Letztendlich ist das - nach allem - wenig glaubwürdig. Insesondere, weil man innerhalb weniger Minuten bei eBay einen Status einrichten kann, der in allen Auktionen angezeigt wird oder als Standard-Antwort auf Nachrichten ausgegeben wird. Mir wurde dann erklärt, dass es durch eBay verboten sei, Gutschein- bzw. Guthabenkarten zu versteigern. Dies war mir bis dahin nicht bekannt, scheint aber - nach Einblick in die eBay-Bestimmungen - tatsächlich der Fall zu sein. Daher weigerte sich der Händler (so schrieb er es in der Nachricht), mir den Code per eBay-Nachricht zu übermitteln und sagte mir, dass ich es ferner unterlassen solle, ihn zu einer "Verletzung der eBay-Richtlinien" aufzufordern, weil er mich sonst eBay melden müsse. Ich solle in der Bestätigungsemail der Transaktion nachschauen (wieso bekomme ich soetwas eigentlich noch, wenn ich alle möglichen Info-Mails für Auktionen bei mir deaktiviert habe???) und mitteilen, falls Adressdaten, o.ä. nicht korrekt sind.
Auf meine Frage, wieso er dann den internationalen 1-Tag-Expressversand anbieten würde, wenn er sie nicht dgital übermitteln darf, antwortete er lediglich, dass dies nicht gleich bedeuten würde, dass er den Code übers Internet übermitteln würde. Was natürlich eine ziemlich lächerliche Ausrede ist. Insbesondere, weil er auf der Angebotsseite, (klein, unterhalb der Kurzbeschreibung bzw. Titel) den Wortlauf "schnellster Email-Versand" stehen hatte. Nachdem ich ihn damit konfrontiert hatte, hat er garnicht mehr geantwortet. Weil ich davon ausging, dass ich den Code nicht bekommen würde, habe ich erstmal alle Nachrichten gespeichert. Als ich im Zuge dessen dann einmal in die Bestätigungsemail geschaut habe, habe ich gesehen, dass der Code unterhalb der Daten als Anmerkung angefügt war. Ich habe ihn ausprobiert, und er hat funktioniert. Bloß war bis dahin bereits üer eine halbe Woche vergangen. Die Spiele, die ich mir von dem Guthaben kaufen wollte, waren nun nicht mehr verfügbar.
Als ich ihm daraufhin geschrieben habe, dass er für ein solches Verhalten bestimmt keine positive Bewertung erwarten brauch, hat er mir damit gedroht mich zu melden und meinen Account sperren zu lassen - weil ich ja schließlich ihn mehrfach aufgefordert hätte, gegen eBay-Richtlinien zu verstoßen. Wenn ich ihn negativ bewerten würde, würde er die Bewertung ganz einfach wieder löschen lassen.
Per Post habe ich den Code allerdings (natürlich) bis heute nicht erhalten.
Ich habe dann beim eBay-Support angerufen, und diesbezüglich nachgefragt. Trotz detaillierter Schilderung des Sachverhaltes, mußte ich noch mehrfach erklären, worum es überhaupt ging... Der beste Satz war (eingangs, als ich gerade mit der Schilderung begonnen hatte), als man mir sagte, dass dies ungewöhnlich sei, weil der Verkäufer den Code ja eigentlich per Email zukommen lassen könnte - wohlgemerkt: der Herr vom eBay-Support WUSSTE, dass dies gegen eBay-Richtlinien verstößt!
Auf meine Frage , ob ich tatsächlich befürchten müsse, dass mein Account deswegen gelöscht würde, wurde mir ganz klar gesagt, dass ich nichts zu befürchten hätte. Und sofern ich bei der Beewrtung bei der Wahrheit bliebe und nicht beleidigend werden würde, könnte der Verkäufer sie auch ohne weiteres nicht löschen lassen. Die Verstöße des Verkäufers würden vermerkt und eBay würde die notwendigen Schritte ergreifen.
Soweit, so gut.
Ich schrieb dann in der (sogenannten) Bewertung kurz und knapp, dass die Rückmeldung mehrere Tage gedauert hat (als Verweis auf die angebliche schnelle Kommunikation und Bereitstellung) und dass mit gedroht wurde, falls ich schlechte bewerte. Alles wahrheitsgetreu und faktisch (eBay-Nachrichten) nachweisbar.
Das Fazit:
Mehrere Tage später erhielt ich eine eBay-Nachricht, dass eine Beewrtung aufgrund eines Verstoßes entfernt worden sei. Unter der Bezeichnung des Verstoßes stand NICHTS (hinter dem Doppelpunkt) . Bloß ein leeres Feld. Dasselbe auch bei der Begründung. Es hat sich natürlich um besagte Auktion gehandelt.
Der Verkäufer ist auch heute noch auf eBay tätig, mit immer noch derselben Auktion für Playstore-Guthaben. Als ich zuletzt mal nachgesehen hatte, hatte er auch weiterhin "zuverlässige" 100% positive Bewertungen...
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Ähnlich verlief es auch bei einem anderen Händler, dessen Artikel (sätliche) letztlich nicht der Beschreibung entsprachen ("neu, mit Etikett") und der 2-3mal mehr Versandkosten (in Summe aller Teile) verlangte, als üblich, bzw. tatsächlich angefallen sind (die Richtwerte sind ebenfalls in den eBay-Richtlinien bzw. in deren Hilfe aufgeführt!!!).
Und das sind nur 2 von vielen Fällen, in denen - ganz klar von Seiten eBays - unseriöses, bzw. betrügerisches Verhalten zugelassen bzw. stillschweigend geduldet wird. Ganz gleich, ob Verstöße gegen Eigentums- oder Urheberrechte, täuschendes/betrügerisches Verhalten bei Darstellung und Abwicklung der Auktionen, oder Marken- und Produktfälschungen im großen Stil. Zu hohe Versandkosten, Waren gezielt falsch bzw. irreführend deklariert, "Glücksspiele" ("Sie bieten auf EINEN zufälligen der folgenden Artikel..."), und ähnliches, wird in (erheblich) großen Mengen auf eBay angeboten - ganz offensichtlich zu erkennen, wenn man weiß wonach man suchen muss. Also insbesondere einfach zu erkennen für einen Beschäftigten bei bzw. von eBay!!!
An anderer Stelle, stellt sich mir die Frage, wie es sein kann, dass es bei einer Auktionsplattform Auktionen geben darf, in denen es ein (unsichtbares) "Mindestgebot" gibt, dass der Bieter erst überschritten haben muss, damit er/sie den Artikel ersteigern kann. Meines wissens nach, ist soetwas (rechtlich) doch überhaupt nicht zulässig. Das Mindestgebot muß doch für ALLE Bieter sichtbar sein. Und es muß dass Startgebot darstellen. Es handelt sich schließlich um eine Auktion, also etwas, was rechtlich klar definiert und eingeschränkt ist. Bei eBay ist es nun so, dass dort unzählige Auktionen mit einem Startgebot von 1 Euro kursieren, die aber ein deutlich höheres Mindestgebot haben, dass erst erreicht ewrden muß. Absolut undurchsichtig und irreführend. Wenn ein Verkäufer einen Artikel unbedingt für 1 Euro einstellen will, nur um möglichst viele Aufrufe zu bekommen, dann muß er/sie auch in Kauf nehmen, dass es zu einem schlechteren Preis als erhofft verkauft wird. Ansonsten kann er/sie es mit einem (für ihn/sie) angemessenen Mindestpreis einsetzen. So sollte es sein - und nicht anders. Und bislang bin ich auch immer davon ausgegangen, dass die seriösen Verkäufer sich auch daran halten.
Jetzt, wo ich lese, wie eBay mit vielen Verkäufern umspringt, halte ich es durchaus für möglich, dass auch seriöse Verkäufer dies früher oder später so machen bzw. den Eindruck bekommen, es so machen zu müssen. Aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit. Oder wie andere es schreiben: Weil sie geradezu von eBay dazu genötigt werden.
Alles in allem wäre das doch eigentlich ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Allein die große Menge an verschiedenen(!) Rechtsvorschriften gegen die (und das muß man bei einer solchen Menge und Systematik ganz klar unterstellen) VORSÄTZLICH verstoßen wird - von eBay selbst - sollte die Frage ergeben, ob allein daraus nicht schon von einer Gefährdung für eine sehr große Menge an Personen (sowohl Käufer, als auch Verkäufer - privat, als auch gewerblich), sprich: zukünftig potentiell Geschädigten, ausgegangen werden muß. Ganz zu schweigen von den tausenden Fällen (pro Jahr!), die bereits bis heute zustande gekommen sind.
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Seit ebay nur noch online bezahlt werden kann ähnelt die PLATTFORM EINEM KATALOG ohne kaufoptionen ich werde meine kontodaten nicht an irgendwelche Seiten senden.
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