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Leserkommentar zum Artikel

EuGH: Framing ist kein Urheberrechtsverstoß – Online-Händler dürfen fremde Inhalte kostenfrei in den Webshop integrieren

Wer fremde Werke wie Fotos, Grafiken und Videos von anderen Webseiten kopiert und sie dann auf die eigene Webseite stellt, verstößt gegen das dem Urheber zustehende Vervielfältigungsrecht und kann deshalb abgemahnt werden. Anders hingegen, wenn das Bild nicht kopiert sondern mittels eines (Embedded) Links im Rahmen der sog. Framing-Technik in die eigene Webseite integriert wird. Dies hat nun der EuGH entschieden. Die IT-Recht Kanzlei stellt den Beschluss des EuGH vor und beleuchtet, wie Webshop-Betreiber davon profitieren können.

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Urteil und Kommentar wirken weltfremd

Beitrag von Manfred
19.11.2014, 11:02 Uhr

Dass der EuGH ausschließlich die technischen Verhältnisse hinter den Website-Kulissen (Speicherort usw.) heranzieht, aber die Wirkung beim durchschnittlichen Website-Besucher vollig außer Acht lässt, kann ich nur als weltfremd empfinden. Damit ist doch Täuschungen Tür und Tor geöffnet; jeder könnte dann gefahrlos fremde Werke als seine eigenen ausgeben, ohne dass es der Durchschnittsbesucher überhaupt erkennen könnte. Denn für den zählt allein der optische Eindruck; die technische Art der Einbindung ist in aller Regel für ihn unerheblich und auch gar nicht überblickbar.

Nun ist allerdings zu berücksichtigen, dass der EuGH die Sachlage offenbar mit Scheuklappen, nämlich ausschließlich unter dem Urheberrechtsaspekt beurteilt hat, und nicht etwa auch noch aus Sicht des Wettbewerbs-, des Verbraucherschutz-, des Strafrechts und was da sonst noch so alles relevant sein könnte. Auch da können ja noch reichlich Fallen für einen Shop-Betreiber lauern, wenn er mit fremden Inhalten potemkinsche Dörfer aufbaut. Und über die Tücken von Kaufverträgen, die aufgrund von Angebotsinformationen zustande kommen, welche partiell gar nicht dem Einfluss des Shop-Betreibers unterliegen, sondern von Dritten jederzeit geändert oder zurückgezogen werden können, mag ich gar nicht genauer nachdenken.

Das sind zwar nur meine Überlegungen als juristischer Laie, dennoch kommt mir die von der IT-Recht-Kanzlei implizit ausgesprochene "Entwarnung" für Shop-Betreiber und die Herausstellung der Vorteile des "Bilder-/Traffic-Klaus" (über die es ja auch schon ganz andere Urteile gegeben hat!) als viel zu leichtfertig, ja weltfremd und naiv vor.

Aber selbst wenn man von den Zusatzaspekten völlig absieht und strikt beim Urheberrecht bleibt, will mir nicht einleuchten, dass ich ein fremdes Werk einfach nach Belieben mit meiner Hülle versehen und so den Eindruck erwecken darf, als sei es meins. Das scheint mir, wenn nicht dem Buchstaben, so doch dem Geist des Urheberrechts erheblich zuwiderzulaufen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 7 Kommentare vollständig anzeigen

  • Vorschaubilder bei einem link (bei facebook posten) von Diana S. aus W., 14.01.2015, 23:24 Uhr

    Was ist dann mir den Vorschaubildern, wenn ich bei facebook einen link poste ? Muss ich das Vorschaubild entfernen oder kann ich es stehen lassen ? Danke für eine Antwort

  • Cool - neue Werbemöglichkeiten von Peter Eppich, 21.11.2014, 12:32 Uhr

    Ich schiebe irgendwann framenden-Websites andere Bilder unter und kann so meine Werbung sehr gezielt dort platzieren, wo es dem Mitbewerb am meisten weh tut. Alles hat zwei Seiten - man muss es nur verstehen, wie man damit umgeht.

  • Tür und Tor werden geöffnet für die Schmarotzer des Online-Handels von Uwe Nadler, 20.11.2014, 12:30 Uhr

    Die Richter des EuGH sollte man indas Framing einbeziehen, warum nicht mal diese netten Ahnungslosen doubeln und klonen bis wir so 10 EuGH im Netz haben und jeder ist ein Framing des anderen. Dann vergeht denen endlich der Spass die Online-Händler zu ärgern.

  • Wahnsinniges Urteil von Vadym, 19.11.2014, 01:39 Uhr

    Wahnsinniges Urteil, dubiöse Argumentation EuHG und nicht vorhersehbare Schäden für Shops, und besonders für Fotobanken. Übrigens, darf ich MEIN Bild auf MEINEM Server ändern um beim "Embedder" z.B. "Bild wurde geklaut" zu sichtbar wird? Oder was stärkeres? Oder werde ich selbst bestraft?

  • Bildverlinkung von Martin, 18.11.2014, 20:55 Uhr

    Verstehe ich auch nicht, also darf jeder meine Bilder auf seinen Seiten anzeigen und ich muss dann auch noch für den Traffic auf meinem Webspace bezahlen? Macht für mich irgendwie keinen Sinn. Das mit Youtube sehe ich ja noch irgendwie ein, da stelle ich etwas öffentlich, genauso wenn ich Bilder... » Weiterlesen

  • Legalisierter Diebstahl? von Peter Dexheimer, 18.11.2014, 17:42 Uhr

    Hallo Herr Huber, so wie ich Ihre Ausführungen verstehe, kann nun jeder über einen Embedded Link Bilder, Videos etc. klauen, ohne dafür belangt werden zu können. Die technischen Möglichkeiten sind ja bereits seit Jahren gegeben, dass nämlich jede Webseite innerhalb eines Frames angezeigt werden... » Weiterlesen

  • Verlinkung von Thomas von Wulfen, 18.11.2014, 16:54 Uhr

    Hallo, heißt das, dass eine Einbettung eines Bildes z.B. von Amazon in dieser Form <img src="http://ecx.images-amazon.com/images/I/51fQDHDiO0L.jpg"> unbedenklich ist? Wie ist das mit der Bennenung der Urheber im Impresseum? Herzlichen Dank Thomas von Wulfen

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