Leserkommentar zum Artikel

Arzneimittelgesetz: Verstöße haben Folgen!

Sie sind Händler und vertreiben Potenzmittel, Muskelpräparate oder ähnliches? Achten Sie darauf, dass es sich bei Ihrer Ware nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Ansonsten laufen Sie Gefahr, wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angezeigt zu werden bzw. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu erhalten.

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Wo anzeigen?

Beitrag von Anke Redlich
26.10.2014, 16:29 Uhr

und wo kann man Onlineshops, die sowas verschreibungspflichtiges vertreiben, anzeigen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Und was droht Affiliates? von Gabie, 13.06.2009, 17:55 Uhr

    Ich verfolge gerade eine Diskussion in einem Affiliateforum, wo relativ locker mit dem Bewerben von Partnerprogrammen die verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen, umgegangen wird, nach dem Motto in vielen Ländern (auch in der EU - WO?) ist Viagra rezeptfrei erhältlich und habe nach ein... » Weiterlesen

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