Arzneimittelgesetz: Verstöße haben Folgen!
Sie sind Händler und vertreiben Potenzmittel, Muskelpräparate oder ähnliches? Achten Sie darauf, dass es sich bei Ihrer Ware nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Ansonsten laufen Sie Gefahr, wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angezeigt zu werden bzw. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu erhalten.
Und was droht Affiliates?
Beitrag von Gabie
13.06.2009, 17:55 Uhr
Ich verfolge gerade eine Diskussion in einem Affiliateforum, wo relativ locker mit dem Bewerben von Partnerprogrammen die verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen, umgegangen wird, nach dem Motto in vielen Ländern (auch in der EU - WO?) ist Viagra rezeptfrei erhältlich und habe nach ein wenig googlen, diesen Artikel gefunden.
In wie weit betrifft dieses Gesetz Affiliates mit Wohnsitz / Firma in Deutschland bzw überhaupt? Er ist ja nur Vermittler, genau wie GOOGLE bindet er einen Link / Banner ein, verkauft nix, weiß aber wenn im Shop "rezeptfrei" steht, daß der Link nicht ganz in Ordnung ist (Linkhaftung / Mitstörerhaftung?). Gilt dann auch § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG (Arzneimittelgesetz) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft oder ist das Auslegungssache, weil gesetzlich sehr schwammig formuliert?
LG Gabie
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Wo anzeigen? von Anke Redlich, 26.10.2014, 16:29 Uhr
und wo kann man Onlineshops, die sowas verschreibungspflichtiges vertreiben, anzeigen?
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