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Leserkommentar zum Artikel

Das neue Widerrufsrecht 2014 bei eBay – Was kommt auf eBay-Händler zu?

Aktuell informiert eBay über die Neuerungen im eBay-Shopsystem im Zuge der zahlreichen Änderungen im Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014. Einigen eBay-Händlern drohen wegen der mangelnden Flexibilität der Einstellungsmöglichkeiten im eBay-Shopsystem Nachteile. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die Neuerungen bei eBay und erläutert die rechtlichen Probleme, die auf einige eBay-Händler zukommen könnten.

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BGH-Urteil verbietet Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Beitrag von John Doe
16.08.2014, 08:13 Uhr

Guten Tag!

Ich sah gerade folgenden Bericht im Internet -

"BGH-Urteil verbietet Werbung mit Selbstverständlichkeiten"

http://www.wuv.de/marketing/bgh_urteil_verbietet_werbung_mit_selbstverstaendlichkeiten

Viele Internetmarketer werben mit einer solchen "Geld zurück Garantie" wie z.B. -

"Sollten Sie dennoch nicht von der Qualität überzeugt sein, bieten wir Ihnen ein uneingeschränktes Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf an."

oder " 14 Tage Geld zurück – ohne wenn und aber!" etwas in der Art.

Wie verhält sich dieses bei "Digitalen Infoprodukten", also Downloads, Zugang zu Videokursen, zu .pdf Downloads. Mit dem neuen Widerrufsrecht Juni 2014 - könnte man ja den Widerruf ausschließen, er ist gesteztlich nicht mehr vorgeschrieben.

"4. Downloads können vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden

Mit der Neuregelung des Widerrufsrechtes wird nun in § 312g BGB ebenfalls eindeutig geregelt, dass auch digitale Güter und Downloads vom Widerruf ausgeschlossen sein können. Voraussetzung ist, dass der Kunde 1. hierauf vorab hingewiesen worden ist udn 2. in das Erlöschen des Widerrufsrechts ausdrücklich (per Checkbox) eingewilligt hat. "

Wenn man also Downloads ausschließen kann - und bietet dennoch eine "Geld zurück Garantie" an - ist dieses dann "Werben mit Selbstverständlichkeiten" (d.h. besteht hier die Gefahr von Abmahnungen) oder ist dieses dann - in diesem Fall - wirklich ein extra Nutzen / Vorteil für den Käufer, den man auch auf seiner Webseite nennen darf?

Vielen Dank!

John Doe

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 8 Kommentare vollständig anzeigen

  • Widerrufsrecht von Petra jacob, 16.02.2018, 14:00 Uhr

    Muss denn nun die zahl 14 beim Widerrufsrecht für 14 Tage ausgeschreiben sein, also vierzehn, oder geht auch 14 Tage ?

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    hier nochmal meine E mail adresse! sbneo23@aol.com ich würde auch meine Seite gerne über Sie dann absichern mfg Beetz

  • ebay widerrufsrecht 1 Monat / 14 Tage von Steffen Beetz, 08.12.2014, 20:03 Uhr

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  • Rückversandkosten von Wilhelm Meister, 04.06.2014, 19:52 Uhr

    Ist es rechtlich zulässig in der Widerrufsbelehrung anstatt Schätzwert oder exaktem Betrag den Satz: "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe der Kosten des Hinversandes." Die Hinversandkosten sind bei Vertragsabschluss beiden Parteien bekannt, da der Onlinehändler... » Weiterlesen

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  • Sehr gute Frage... von Henzl, 02.06.2014, 17:12 Uhr

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  • Ein (1) Monat in strukturierten Rücknahmebedingungen, aber 14 Tage in der gesetzlichen WB, widerspruch oder? von Allen Smithee, 15.05.2014, 13:18 Uhr

    Hallo vielen Dank für den Beitrag. Ist es aber nicht höchst abmahngefährdend, wenn oben in den "strukturierten Rücknahmebedingungen" ein (1) Monat als Widerrufsfrist steht und darunter in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung von 14 Tagen die Rede ist? Die war doch auch schon in der Vergangenheit... » Weiterlesen

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