Leserkommentar zum Artikel

Das neue Widerrufsrecht 2014 bei eBay – Was kommt auf eBay-Händler zu?

Aktuell informiert eBay über die Neuerungen im eBay-Shopsystem im Zuge der zahlreichen Änderungen im Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014. Einigen eBay-Händlern drohen wegen der mangelnden Flexibilität der Einstellungsmöglichkeiten im eBay-Shopsystem Nachteile. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die Neuerungen bei eBay und erläutert die rechtlichen Probleme, die auf einige eBay-Händler zukommen könnten.

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Antwort eBay

Beitrag von Optimus
03.06.2014, 21:47 Uhr

Unterhalb steht ja:

1. Verlängerung der Widerrufsfrist auf einen Monat

Die von eBay für Händler mit „eBay Garantie“ auch künftig vorgesehene Widerrufsfrist von einem Monat ist rechtlich zulässig.

Zwar sind Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucherwiderrufsrecht rechtlich nicht völlig unproblematisch; jedoch sind nach § 312j Absatz 1 BGB neue Fassung nur solche Abweichungen vom Gesetz unzulässig, die zum Nachteil des Verbrauchers von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Da längere Widerrufristen jedoch vorteilhaft für Verbraucher sind, ist die Einräumung der Widerrufsfrist von einem Monat bei eBay rechtlich zulässig.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 8 Kommentare vollständig anzeigen

  • Widerrufsrecht von Petra jacob, 16.02.2018, 14:00 Uhr

    Muss denn nun die zahl 14 beim Widerrufsrecht für 14 Tage ausgeschreiben sein, also vierzehn, oder geht auch 14 Tage ?

  • Ebayhändler ist 3 Wochen im Urlaub, was ist mit Widerruf 14 Tage von M.Böttcher, 02.08.2016, 15:49 Uhr

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    hier nochmal meine E mail adresse! sbneo23@aol.com ich würde auch meine Seite gerne über Sie dann absichern mfg Beetz

  • ebay widerrufsrecht 1 Monat / 14 Tage von Steffen Beetz, 08.12.2014, 20:03 Uhr

    Guten Tag, ich habe da mal ein Problem ich habe bei e bay oben dem Käufer 1 Monat widerrufsrecht eingeräumt und unten bei den Rücknamebedingungen eine Widerrufsfrist von 14 Tage ist das Abmahn fähig und habe ich einen unlauteren Wettbewerb begangen?? BITTE BITTE UM HILFE mfg Beetz

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  • Sehr gute Frage... von Henzl, 02.06.2014, 17:12 Uhr

    ...genau die selbe Frage habe ich mir soeben auch gestellt. Was tun? MfG

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    Hallo vielen Dank für den Beitrag. Ist es aber nicht höchst abmahngefährdend, wenn oben in den "strukturierten Rücknahmebedingungen" ein (1) Monat als Widerrufsfrist steht und darunter in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung von 14 Tagen die Rede ist? Die war doch auch schon in der Vergangenheit... » Weiterlesen

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