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Leserkommentar zum Artikel

Die EU-Kosmetikverordnung kommt

Mitte des Jahres 2013 löst die neue EU-Kosmetikverordnung die bislang geltende deutsche Kosmetikverordnung ab. Sie betrifft vor allem Hersteller von Kosmetika. Aber auch Händler sind von ihr betroffen, denn einige ihrer Informationspflichten und Werberegelungen sind gerade für Händler von Belang. Die IT-Recht Kanzlei stellt die EU-Kosmetikverordnung vor und erläutert die auf Hersteller und Händler zukommenden Pflichten.

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Geschäftsführer i.R.

Beitrag von Thull Manfred
16.05.2014, 13:10 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, Nach Aussage von Eurofins Laborservices GmbH, Institut für LWA, Bucherstr. 25, 90427 Nürnberg -Herr Klaus-Dieter Schröttel- sind lichthärtende Gele für die Nagelmodellage nach der EU-Kosmetikverordnung mit dem Inhaltsstoff HEMA ( Hexamethylacrylat) nur eingeschränkt verkehrsfähig und müssen mit dem Hinweis "nur für gewerbliche Verwendung" ausgezeichnet sein. Ein Verkauf an Verbraucher ist bei Douglas/DM/Galeria-Kaufhof/Karstadt usw. demnach nicht möglich. Bei allen Produkten in den vorgenannten Läden ist dieser Hinweis nicht auf dem Etikett vermerkt, demnach muss der Verbraucher annehmen , dass eine Verwendung keine Sachkenntnis erfordert und Verarbeitungsfehler keine Schäden verursachen. Im TV gibt es auch keinen Shop mit dieser Produktpalette. Die Kaufhäuser und Drogerieketten setzen sich offensichtlich über die Rechtslage hinweg oder haben Verkehrsbescheinigungen der gefälligen Art und wer sie ausgestellt hat. Bei Nagelstudios werden Kontrollen vom Gesundheitsamt durchgeführt, einschließlich ob die Verkaufsprodukte an ihre Kunden Vorschriften entsprechen. Auf diesem Weg animieren und versorgen die Kaufhäuser und Ketten die Kunden der Nagelstudios und hebeln gleichzeitig den Markt aus. Bei Amazon und Ebay wird das Problem umgangen, dass jeder die Produkte mit der Einschränkung kaufen kann ohne einen Nachweis der gewerblichen Verwendung mit Sachkunde bezeugen braucht. An der Preisgestaltung, immer als Endpreis, ist natürlich auch hier zu erkennen, dass diese Shops für Jederfrau/mann aufgebaut sind. Eine Anwaltskanzlei in unserer Nähe hat sich wie folgt geäussert: Natürlich nehmen wir den Auftrag an und schicken Ihnen die Rechnung, aber haben Sie auch genug Geld sich mit einem Heer von Anwälten der Konzerne anzulegen? Wir berechnen Ihnen jedes Schreiben und jedes Telefongespräch. Über eine zeitnahe Antwort von Ihnen würde ich mich freuen

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen

  • Polystyrol-Verpackungsdosen von rainer@friedenstab.de, 23.05.2013, 15:09 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren, Als Hersteller von kleinen Plastikdosen, die für Verpackung von Schminkstifte Verwendung finden, sind wir von unserem Kunden aufgefordert, zu bestätigen, dass das eingesetzte Polystyrol mit der EU-Kosmetikverordnung konform ist. Der Rohstoff Polystyrol ist ein... » Weiterlesen

  • Einblick in die Verordnung von IT Recht Kanzlei, 17.05.2013, 12:22 Uhr

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:342:0059:0209:DE:PDF

  • Einblick in die Verordnung von Petra S., 17.05.2013, 08:04 Uhr

    Liebe Kanzlei, gibt es bereits Zugang zu der gesamten EU-Kosmetikverordnung bzw. wo findet man ein PDF, wo man Einsicht auf die Details nehmen kann. Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße Petra S.

  • Inhaltstoffe von Porsch, 08.04.2013, 19:38 Uhr

    Reicht es aus, wenn man im Online-Shop schreibt: Bestandteile siehe Verpackung oder Packungsbeilage? Vielen Dank für eine Rückinfo Gabriele Porsch

  • ätherische Öle in Kosmetikprodukten von Regina Schindler, 08.04.2013, 10:10 Uhr

    Sehr geehrte Kanzlei, ich hätte bitte eine Frage da ich diese nicht in Ihrem Beitrag beantwortet finde. Hat sich etwas am Stand der Liste von 2005 bzgl. dem Gehalt etwas geändert? Seit März 2005 müssen laut Kosmetikverordnung in Pflege- und Reinigungspräparaten 26 allergene Duftstoffe, die in... » Weiterlesen

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