Leserkommentar zum Artikel

UWG – Schwarze Klausel Nr. 10 - Gesetzlich bestehende Rechte sind keine Besonderheit!

Wenn, dann müssen Verbraucher offen und ehrlich über ihre Rechte informiert werden. Erzeugt ein Verkäufer bei seinen Kunden den Eindruck, gesetzlich vorgeschriebene Rechte seien besondere Rechte, die er ihnen etwa aus Kulanz einräumt, so handelt er wettbewerbswidrig. Das regelt die sog. Schwarze Klausel Nr. 10. Lesen Sie dazu jetzt den elften Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .

» Artikel lesen


Richtig

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
06.07.2009, 16:25 Uhr

Völlig richtig! Vielen Dank für den Hinweis.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 06.12.2009, 14:32 Uhr

    Tja da irrt sicht jemand: heute 6.12.09 aktuell bei Ebay: 784 Auktionen mit "2 Wochen Widerrufsrecht" :-) als Suchergebnis. da sage ich nur mal fröhliche Weihnachten....

  • Ohne Titel von Seppel, 06.07.2009, 16:13 Uhr

    der gewerbliche Ebay-Händler wirbt sicher nicht mit "14Tagen Widerrufsrecht" ... Denn dann wäre er derzeit sehr abmahngefährdet (weil 1Monat)

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei