Leserkommentar zum Artikel

Schlechte Zeiten für Plagiatoren: AGB oft urheberrechtlich geschützt

Die IT-Recht-Kanzlei investiert viel Zeit und viel Know-how in die Perfektionierung der von ihr herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren ständige Anpassung an geänderte Rechtsprechung.

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Anspruchsinhaber?

Beitrag von Martin Daum
01.07.2009, 10:25 Uhr

Hallo liebe IT-Kanzlei, aus meiner Sicht als AGB-Verwender würde mich noch interessieren, was passiert, wenn ich mir spezielle, also branchenspezifische AGB vom Anwalt erstellen lasse und ein anderes Unternehmen diese dann nachweislich kopiert: Kann ich dann Unterlassung und Schadensersatz verlangen, z.B. in Höhe meiner Anwaltskosten? Oder kann das nur mein Anwalt als der eigentliche Urheber? Vielen Dank! Martin Daum

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