Leserkommentar zum Artikel

„VORSICHT!!!! Beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!!!!!!“ – als Negativbewertung unzulässig.

Das Amtsgericht Bonn hatte sich in seinem vorgenannten Urteil mit der im Titel genannten Bewertungszeile, verbunden mit einem negativen Bewertungspunkt zu befassen.

» Artikel lesen


fragwürdige Urteile

Beitrag von Zufriedenheit Per Gericht
16.12.2013, 12:08 Uhr

wenn man ein negatives Kauferlebnis hat, dann sollte man dies auch kundtun dürfen. Sonst sind Bewertungen unsinnig. Immerhin hat man den Ärger, wenn ein Verkäufer wissentlich oder nicht die Ware falsch beschreibt. So oder so. als wenn das Gemaile das negative Kauferlebnis aufheben würde. Die Verkäufer sollten vorher schauen, was sie verkaufen. Deutsche Gerichte sind nicht mehr vertrauenswürdig oder am Bürger orientiert. Der Bewertung entnimmt man, dass man etwas Defektes erhalten hat, wer will das schon erleben?! Auf Ebay tummeln sich die schwarzen Schafe, die genau wissen, welche Macken die Ware hat und diese als mängelfrei anpreisen: grauenvoll!! Das Beste ist: häufig sagt man nichts, bleibt auf dem Schaden sitzen und dann verbietet einem das Gericht noch die Meinung!

EBAY NEIN DANKE kann man da nur sagen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Ein Einzelfall und wird es wohl auch bleiben ! von Gast, 09.02.2013, 12:45 Uhr

    Leider wird diese Entscheidung wohl ein Einzelfall bleiben. Ich habe es selbst erlebt, das ein Käufer gekaufte Ware nicht bezahlt hat, anschließend Negativ bewertet und im Kommentar Schreibt: "Ware vollständig bezahlt und nie erhalten." Die Löschung dieser Bewertung wurde vom Gericht verweigert,... » Weiterlesen

  • Endlich.... von Japped, 08.02.2013, 20:35 Uhr

    Dieses Urteil mag, und das hoffen sicherlich zahlreiche Verkäufer, der Bewertungswillkür so mancher Bewertungsrambos endlich Einhalt gebieten, die sich schamlos hinter dem breiten Rücken eines taten- und interessenlosen Supports verstecken und auf die geringe Widerstandsbereitschaft besonders... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei