Leserkommentar zum Artikel

Fußnoten in Werbeanzeigen: Wettbewerbsrechtliche Anforderungen

Eine Werbeanzeige verstößt gegen das Verbot irreführender Werbung (§§ 3, 5, 8 UWG), wenn ein Fußnotenhinweis, der den Verbraucher über die genauen Angebotskonditionen aufklären will, so undeutlich und unklar angebracht wird, dass er von einem flüchtigen Verbraucher leicht übersehen werden kann.

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Und in TV-Werbung?

Beitrag von Shopper
15.06.2009, 09:12 Uhr

Wie kommt es dann, dass in TV-Werbung insbesondere Handy- und Auto-Anzeigen am unteren Bildschirmrand (Fußnote) dermaßen klein Gedrucktes anzeigen dürfen, dass es in der Pixel-Auflösung der TV-Bildschirme verschwindet, und zudem für extrem kurze Zeit?

Auch in der Zeitung braucht man für die Fußnoten oft eine Lupe.

Getratzt werden (mal wider) nur die Online-Shops!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Einheiten bitte richtig schreiben! von H.A., 12.06.2009, 20:34 Uhr

    Wenn im Beispiel bei der Mindestabnahmemenge Kilowattstunden gemeint sind, sollte man die Einheit auch korrekt abkürzen. Die Abkürzung heißt kWh und nicht KwH.

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