Leserkommentar zum Artikel

Der rechtssichere Verkauf: von Messern im Internet

Was muss der Online-Händler beim Verkauf von Messern generell beachten? Muss der Online-Händler zusätzliche Vorgaben beachten, wenn die angebotenen Messer Waffen im Sinne des Waffengesetzes darstellen? Das jede Art von Messer verkauft werden? Die wesentlichen Vorgaben für den Verkauf von Messern finden sich im Waffengesetz (WaffenG). Der vorliegende Beitrag soll die vorstehenden Fragen beantworten und eine Handlungsanleitung beim Verkauf von Messern bieten.

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Sehr gute Erklärung

Beitrag von Christian Rohde
14.10.2013, 11:04 Uhr

Ich kann nur den ersten Kommentar voll und ganz bestätigen. Inhaltlich sehr korrekt beschrieben.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • Schwert Sammlungen. von Milanov, 25.01.2023, 12:19 Uhr

    hallo herr müller Ich möchte eine Schwertreplik kaufen. Benötigen Sie eine Sondererlaubnis der Polizei, um eine Schwertreplik zu besitzen? das Schwert ist nicht stumpf.

  • Messer bzw. Speer auf Flohmarkt von Alexander Vell, 18.05.2022, 08:19 Uhr

    Hallo Versteh ich Sie richtig: yich dürfte also kein (Waffen)Messer auf einem Flohmarkt verkaufen? Wie verhält rs sich bei einem afrikanischen (Deko) Speer mit 80cm Metallspitze? Schönen Dank schonmal

  • Straftat von Haubenreißer, 12.06.2020, 21:25 Uhr

    Wenn ich ein Messer online als Dekoration verkauft, dies der Kunde aber schärft und eine Straftat begeht, werde ich dafür haftbar gemacht?

  • 202 mm Klinge von Kevin, 01.09.2019, 00:28 Uhr

    Darf ich als Privatperson ein Messer mit einer 202 mm langen Klinge (Gesamtlänge 324 mm) über eine Onlineplattform verkaufen, oder ist bereits der Besitz verboten?

  • Frage zum Waffenrecht von Rainer Bauch, 03.05.2016, 11:16 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller, darf ich diese Messer, die unter die Bezeichnung als Waffe fallen, als Onlinehändler ohne diese Waffenverkaufslizenz frei verkaufen? Vielen Dank und LG Rainer Bauch

  • Messer von Uwe Jarmatz, 07.10.2011, 15:05 Uhr

    Schön endlich auch mal einen Rechtsanwalt mit gutem Sachverstand im Waffenrecht kennenzulernen. (ist Ernst gemeint)

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