Achtung beim Verkauf von Fanartikeln: Die Verwendung des Bundeswappens, Bundesadlers oder der Dienstflagge des Bundes auf Fanartikeln ist nicht gestattet
Nach § 124 Abs.1 OWiG ist es verboten, das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes zu benutzen. Ferner bestimmt § 124 Abs.2 OWiG, dass den genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen solche gleich stehen, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Eine Zuwiderhandlung kann mitunter ein Bußgeld nach sich ziehen.
Ein Blick in die grundsätzliche Vorschrift
Beitrag von MaProDi
11.09.2013, 12:59 Uhr
Hallo allerseits,
ich bin mir im Klaren darüber, dass dieser Beitrag schon einige Zeit "auf dem Buckel hat". Dennoch beschäftige ich mich gerade mit dieser Thematik.
Auf keinen Fall mag ich mir anmaßen, fachlich qualifiziertere Menschen als ich es im Bereiche des Rechts bin, in die Parade zu fahren. Doch in diesem Falle denke ich, dass eine Betrachtung nicht im Detail, sondern in der Gänze angebracht ist.
Das OWIG beschäftigt sich nicht mit dem gesamten Nutzungsrecht des Bundesadlers, sondern mit lediglich einer Teilbetrachtung. Für den Bundesadler gibt das zuständige Bundesverwaltungsamt eine klare Vorschrift aus:
"Genehmigung der Benutzung des Bundesadlers
Genehmigung der Benutzung des Bundesadlers in Dienstsiegeln oder durch Dritte
Eine Verwendung des Bundesadlers ist grundsätzlich amtlichen Stellen des Bundes vorbehalten.
Eine Ausnahme besteht jedoch für folgende Sachverhalte:
Die Verwendung des Bundesadlers zu künstlerischen, kunst-gewerblichen und heraldisch-wissenschaftlichen Zwecken ist genehmigungsfrei. Bei der Verwendung in einem Kunstwerk kommt es auf den Gesamteindruck an.
Jede sonstige Verwendung des Bundesadlers und des Bundeswappens ist nur mit Genehmigung des Bundesverwaltungsamtes gestattet. Einer schriftlich einzureichenden Anfrage ist der Entwurf der beabsichtigten Darstellung des Bundesadlers beizufügen." Quelle: bva.bund.de
Grüße N. Kastirr
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