„Abmahnsport“ – Abmahnen zum reinen Geldverdienen? 12 Abmahnungen rechtsmissbräuchlich!
Ein Klassiker, von dem viele Online-Händler ein Lied singen können: Abgemahnt wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Doch hier erteilte das Gericht dem Abmahnenden eine Absage und wies die Klage als schon unzulässig ab: neben dem geringen Umsatz im Verhältnis zur Abmahntätigkeit und der verwandtschaftlichen Beziehung zum Anwalt, sind v.a. die Spezialisierung auf eine einzige Art Wettbewerbsverstoß und die willkürliche Nicht-Weiterverfolgung nach Zahlung der Abmahnkosten für das Gericht ausschlaggebend.
Warum
Beitrag von Abmahnzockerverurteiler
09.06.2009, 10:22 Uhr
kann es in unserem Land nicht einmal etwas "normales" geben... Es werden jedes Jahr Millionen veruntreut - ja, dem Staat (uns) einfach gestohlen, der Schutz von Kindern gegen Mißbrauch wird auf das minimale reduziert, Korruption in Rathäusern oder ähnlichen "öffentlichen Amtsstuben" - die Medien sind täglich voll davon... Aber wenn ein "kleiner" mal einen "kleinen" Fehler macht... nein bei den Abzockermethoden geht es nicht darum einen "großen Konkurrenten" abzumahnen, hier stehen in der Regel Anwälte (die von den Firmen regelmäßig in Anspruch genommen werden) zur Verfügung.... Der Trick ist es... ein Großer verklagt einen "kleinen", auf den durch eine Unterlassungsklage ein solcher Druck aufgebaut wird, dass er am liebsten seinen "Laden" schließen würden. Es stellen sich Fragen wie: Hab ich wirklich einen so hohen Schaden angerichtet? Brauch ich jetzt einen Anwalt? Was kostet der Anwalt? Bin ich billiger dran wenn ich einfach bezahle? Hab ich bei einem Wiederspruch überhaupt eine Chance?
Zum Glück werden es in Deutschland immer mehr "kleine" die sich nicht einfach "abducken" sondern gegen diese Unrechtsprechung vorgehen!!!
Dennoch muss das ganze politisch gelöst werden....
Im heutigen "Recht" gibt es so viele Finten und Fallen, die kann (wenn überhaupt) nur ein Anwalt kennen. Daher muss zwingend ein Gesetz her, dass Abzockern das Leben schwerer macht...
Meine Lösung: Bei einem Fehlverhalten eines Händlers sollte zunächst ein kostenfreier Hinweis (mit Androhung auf eine Abmahnung mit Streitwert von xxxEuro) erfolgen, hier muss eine Frist (ca. 4 Wochen) genannt werden um den "Fehler" zu beseitigen. Erst wenn nach der Frist noch immer der Fehler besteht, dann darf Abgemahnt werden. Dies würde zum einen den Kläger schützen ("ich hab gewarnt"), die Gerichte können sich um die wichtigen Fälle kümmern die auf die Ermahnung nicht reagierten, und ein "kleiner" hat auch die Möglichkeit zu überleben ohne sich seine Firma mit hohen Anwaltskosten zu ruinieren.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen
-
alle in einen Pott von Unbekannt, 31.05.2009, 16:26 Uhr
Meiner Meinung nach sind Abmahnungen mit keinem Argument zu rechtfertigen. Abmahner sind Hilfspolizisten die unter dem Mäntelchen "Unlauterer Wettbewerb" ihre Taschen und die ihrer Anwälte füllen. Abmahnungen dienen lediglich dazu unliebsame Konkurrenten aus dem Feld zu schlagen und nichts weiter.... » Weiterlesen
-
Ohne Titel von Unbekannt, 31.05.2009, 14:21 Uhr
Ich hoffe das es hier DEN oder DIE richtigen Anwälte getroffen hat ....denen auch ich aufgesessen bin. Nicht desto trotz möchte wohl jeder verdienen - was ich grundsätzlich verstehen kann. Handelt es sich jedoch um eine derartige Abzocke ist es nicht mehr human, meiner Meinung nach. Zudem muss man... » Weiterlesen
-
Ohne Titel von GW, 29.05.2009, 12:22 Uhr
sehr interessant und nicht selten vermutet, nur findet ein abgemahnter heraus, daß die Gegenseite rechtsmibräuchlich agiert?
-
...endlich... von Sven, 29.05.2009, 11:31 Uhr
Zum Glück lese ich auch mal so eine Nachricht... das Abmahnungen ist von der sehr guten Idee zum totalen Schwachsinn geworden - "Abmahnverein" - allein dieses Wort ist unglaublich. Ich hoffe, dass auch hier z.B. in die Richtung "Recht gesprochen wird", dass bei 200 Serienabmahnungen nicht... » Weiterlesen
-
Ohne Titel von TC, 14.05.2009, 14:48 Uhr
Naja, es geht dabei um den Zusatz "reines". Es gilt bei den Abmahnungen eine Konkurrenz abzumahnen, die widerrechtlich handelt. Doch in diesem Fall sieht es so aus, dass gezielt Jemand nur ein Gewerbe angemeldet habe um andere Leute mit Hilfe seines Onkels abzumahnen und vielleicht noch Halbe-Halbe... » Weiterlesen
-
Ohne Titel von Unbekannt, 14.05.2009, 12:56 Uhr
Es ist schon etwas schizophren, wenn eine Anwaltskanzlei, eine anwaltliche Tätigkeit als "reines Geldverdienen" bezeichnet. Als was würden Sie denn Ihre Tätigkeiten bezeichnen, bei denen Sie ja auch eigentlich nur auf das "Geldverdienen" raus sind? Nicht das ich hier im vorliegenden Fall den... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben