Leserkommentar zum Artikel

„Abmahnsport“ – Abmahnen zum reinen Geldverdienen? 12 Abmahnungen rechtsmissbräuchlich!

Ein Klassiker, von dem viele Online-Händler ein Lied singen können: Abgemahnt wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Doch hier erteilte das Gericht dem Abmahnenden eine Absage und wies die Klage als schon unzulässig ab: neben dem geringen Umsatz im Verhältnis zur Abmahntätigkeit und der verwandtschaftlichen Beziehung zum Anwalt, sind v.a. die Spezialisierung auf eine einzige Art Wettbewerbsverstoß und die willkürliche Nicht-Weiterverfolgung nach Zahlung der Abmahnkosten für das Gericht ausschlaggebend.

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alle in einen Pott

Beitrag von Unbekannt
31.05.2009, 16:26 Uhr

Meiner Meinung nach sind Abmahnungen mit keinem Argument zu rechtfertigen. Abmahner sind Hilfspolizisten die unter dem Mäntelchen "Unlauterer Wettbewerb" ihre Taschen und die ihrer Anwälte füllen. Abmahnungen dienen lediglich dazu unliebsame Konkurrenten aus dem Feld zu schlagen und nichts weiter. Ich finde es sollte ein Gesetz erlassen werden das bestimmt dass auf Fehler im AGB erst einmal nachweislich ohne irgendwelche Kosten für den Abgemahnten hingewiesen werden muss. Ein solches Gesetz würde wohl schnell Ruhe in den "Abmahnmarkt" bringen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • Warum von Abmahnzockerverurteiler, 09.06.2009, 10:22 Uhr

    kann es in unserem Land nicht einmal etwas "normales" geben... Es werden jedes Jahr Millionen veruntreut - ja, dem Staat (uns) einfach gestohlen, der Schutz von Kindern gegen Mißbrauch wird auf das minimale reduziert, Korruption in Rathäusern oder ähnlichen "öffentlichen Amtsstuben" - die Medien... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 31.05.2009, 14:21 Uhr

    Ich hoffe das es hier DEN oder DIE richtigen Anwälte getroffen hat ....denen auch ich aufgesessen bin. Nicht desto trotz möchte wohl jeder verdienen - was ich grundsätzlich verstehen kann. Handelt es sich jedoch um eine derartige Abzocke ist es nicht mehr human, meiner Meinung nach. Zudem muss man... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von GW, 29.05.2009, 12:22 Uhr

    sehr interessant und nicht selten vermutet, nur findet ein abgemahnter heraus, daß die Gegenseite rechtsmibräuchlich agiert?

  • ...endlich... von Sven, 29.05.2009, 11:31 Uhr

    Zum Glück lese ich auch mal so eine Nachricht... das Abmahnungen ist von der sehr guten Idee zum totalen Schwachsinn geworden - "Abmahnverein" - allein dieses Wort ist unglaublich. Ich hoffe, dass auch hier z.B. in die Richtung "Recht gesprochen wird", dass bei 200 Serienabmahnungen nicht... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von TC, 14.05.2009, 14:48 Uhr

    Naja, es geht dabei um den Zusatz "reines". Es gilt bei den Abmahnungen eine Konkurrenz abzumahnen, die widerrechtlich handelt. Doch in diesem Fall sieht es so aus, dass gezielt Jemand nur ein Gewerbe angemeldet habe um andere Leute mit Hilfe seines Onkels abzumahnen und vielleicht noch Halbe-Halbe... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 14.05.2009, 12:56 Uhr

    Es ist schon etwas schizophren, wenn eine Anwaltskanzlei, eine anwaltliche Tätigkeit als "reines Geldverdienen" bezeichnet. Als was würden Sie denn Ihre Tätigkeiten bezeichnen, bei denen Sie ja auch eigentlich nur auf das "Geldverdienen" raus sind? Nicht das ich hier im vorliegenden Fall den... » Weiterlesen

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