Leserkommentar zum Artikel

Bedienungs- und Montageanleitungen: Zur rechtlichen Bedeutung von Nippel und Lasche

Praktisch jeder ist schon einmal bei der Lektüre einer Bedienungs- oder Montageanleitung über Sätze wie „addieren welche ölen zu die bolzen“ und ähnlichen Unsinn aus der Übersetzer-Wüste gestolpert. Ärgerlich sind diese Phrasen immer dann, wenn einem Nutzer, der zufällig nicht Koreanisch beherrscht, durch solche Fehler wichtige Informationen fehlen. Ärger können diese Pamphlete aber auch beim Händler verursachen: Er verstößt durch den Vertrieb von Produkten, denen keine verständlichen Instruktionen beiliegen, unter Umständen gegen geltendes Recht.

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Anleitung nur als Weblink

Beitrag von T.Olek
20.06.2013, 10:22 Uhr

Hallo Zusammen,

wie sieht es aus mit folgenden Sachverhalt:

Wenn die Anleitung nicht in gedrucker Form vorhanden ist, aber ein Weblink zur der Anleitung aufgedruckt ist, die man sich natürlich aus dem Internet holen und selbst drucken kann?

Mit freundlichen Grüßen T.Olek

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Online-Download-Montageanleitung von Andreas Z., 29.06.2017, 13:27 Uhr

    Die Frage, die schon gestellt wurde ist für uns auch sehr interessant - ist ein Hinweis auf eine downloadbare Montageanleitung gegenüber Wiederverkäufern ausreichend?

  • Anleitung als Web-Link von Burak K., 15.07.2013, 15:42 Uhr

    Mich würde auch die Frage von Oleg interessieren, wie es rechtlich mit einer Online-Anleitung aussieht ohne gedruckte Anleitung. mfg

  • Montageanleitung von Katharina T., 10.04.2010, 09:24 Uhr

    Gilt eine Montageanleitung schon dann als mangelhaft, wenn sie - weil sie z.B. aus einer Skizze besteht- von mehreren Personen unterschiedlich interpretiert werden kann? Nicht jeder ist ein "Heimwerker-King" und was für Mr. "do-it-yourself" selbstverständlich ist, ist für "Lieschen Müller" ganz... » Weiterlesen

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