Die großen FAQ zur Gemeinschaftsmarke
Die Anmeldung von Gemeinschaftsmarken wird immer beliebter. Das erstaunt nicht, schließlich fallen dadurch erheblich geringere Kosten an, als wenn in allen oder mehreren der Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Kosten für den Markenerwerb aufzubringen wären. Die IT-Recht Kanzlei geht im nachfolgenden Beitrag auf die Fragen ein, die ihr in der letzten Zeit im Zusammenhang mit der Anmeldung von Gemeinschaftsmarken am häufigsten gestellt wurden.
Nutzung der GM
Beitrag von Gründich
29.05.2013, 14:56 Uhr
Sie haben beantwortet, dass nach 5 J. wegen Nichtnutzung GM gelöscht werden kann. Was ist aber, wenn man nur in 3-5 Ländern nutzt und mehr nicht? Wieviele Länder minimal müssen genutzt sein?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Und was ist mit Domains ? von Kurlbaum, 20.05.2009, 14:00 Uhr
Ein sehr informativer Artikel. Vielen Dank für die Erläuterungen. Ich höre immer wieder, dass man sich auch seine Domain als Marke schützen lassen sollte. Wenn man eine generische Domain hat, soll die ja meist für die im Namen genannte Ware wirksam werden. Was damit nicht zu o.g. Einschränkungen... » Weiterlesen
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