Leserkommentar zum Artikel

Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

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Nicht meckern - besser machen

Beitrag von Jens Rohr
13.05.2009, 09:31 Uhr

Diese Auflistung ist gerade für "Neue" Shopbetreiber aber auch für sehr viele die bereits am Markt sind sehr informativ. Ich betrieb damals auch einen Onlineshop und wurde mehrmals abgemahnt. Teils aus Unwissenheit, teils sogar weil ich so dumm war und mir irgendwelche AGB-Passagen Blindlinks abzukopieren. Dafür wurde ich m.E. zu Recht bestraft.

Viele Shopbetreiber halten es nicht für Nötig sich zu informieren und glauben machen zu können was sie wollen. Ein Beispiel - eBay; Gewerbetreibende die mit einem privatem Account Waren verkaufen. Mehr muss ich wohl dazu nicht sagen.

Heute betreibe ich, sogar erfolgreicher, einen Shop der keine Angriffsfläche für Abmahnungen bietet. Ich informiere mich ständig und erhalte über Newsletter alle Neuerungen und Änderungen.

Ich bin dafür, dass auch mit den unschöneren Methoden, wie zum Beispiel den Abmahnungen, damit erreicht wird, die Spreu vom Weizen zu trennen. Im Gegensatz dazu halte ich es für unumgänglich, dass der Staat dem generellen Problem - Massenabmahnungen - ein für alle Mal einen Riegel vorschiebt. Aus Witziger Sicht eines deren Anwälte könnte man es durchaus so darstellen; „bin ich zu unfähig etwas auf die Reihe zu bekommen, suche ich mir einen Shopbetreiber und mahne in seinem Auftrag einfach `en Massen ab.“

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir denen kein weiteres Futter für weitere Abmahnungen geben.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 39 Kommentare vollständig anzeigen

  • Großartig! Update? von Elke Fleing, 21.06.2016, 12:53 Uhr

    Hallo, eine extrem hilfreiche und übersichtliche Zusammenstellung. Gibt es dafür mal ein Update? Vermutlich ist ja nicht mehr alles aktuell, oder?

  • Logbuch meiner Abmahnung von Funpac, 24.08.2012, 14:32 Uhr

    Ich wurde abgemahnt und habe mich außergerichtlich einigen können. Hier das Logbuch: https://docs.google.com/document/pub?id=12ADvdyi4_13rFFATmI2pHED27GdmrR6u1Urk8_6p0eE vielleicht hilft es jemandem weiter.

  • Eine tolle Zusammenstellung- vielen Dank von Torsten Krüger - xtcModified eCommerce Shopsoftware, 18.01.2011, 10:36 Uhr

    Die Liste würde sich so mancher sicherlich als PDF wünschen. ;-) Grüße Torsten

  • Auftreten als Verbraucher/Privater trotz Unternehmereigenschaft bei eBay von Elinor Hopfenzitz, 27.12.2010, 09:21 Uhr

    Guten Tag, wenn man das liest, gewinnt man den Eindruck, dass es problemlos möglich ist, sich als privater Verkäufer bei eBay anzumelden und dann eine Vielzahl von Artikeln mit dem Vermek NEU zu verkaufen. Meine Information ist dahingehend, dass ein Verkäufer, der neue Artikel verkauft, gewerblich... » Weiterlesen

  • !?!!?!?!? von artedition, 12.08.2010, 21:37 Uhr

    Das ist doch alles der komplette Wahnsinn. ENDE !!!.... Dauert nicht mehr lange. MfG

  • Sehr hilfreiche Zusammenstellung von Herbert Huber, 02.03.2010, 15:00 Uhr

    Danke für diese sehr hilfreiche Zusammenstellung. Leider kann grundsätzlich wegen jedem und allem abgemahnt werden. Es ist eine sekundäre Frage, ob die Abmahnung zurecht erfolgte. Irgendwer wird schon zahlen und dann lohnt sich die Sache für den Abmahner. Ich vermisse auch gängige Abmahngründe,... » Weiterlesen

  • Endlich! von Unbekannt, 22.02.2010, 06:19 Uhr

    Bin so froh, endlich einen "Leitfaden" gefunden zu haben, der einem erklärt, was man bei einer Abmahnung tun soll. Als Otto-Normal-Bürger gerät man ja leicht in Panik, wenn man ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei erhält. Jedenfalls: vielen Dank dafür!

  • It-Recht-Shop von , 15.02.2010, 10:58 Uhr

    Liebes It-Recht-Team! Wie man anhand der vielzähligen Kommentare zu diesem Artikel sieht, ist das "Abmahnungs-Thema" ein ganz brisantes. Deshalb ist es um so verwunderlicher, wieso Sie nicht schon auf Ihrer Hauptseite Ihre Hilfe diesbezüglich anbieten, sondern erst im "IT-Recht-Shop"..?? Ich denke... » Weiterlesen

  • Abmahnung- Unterlassungserklärung von Michael Effgen, 05.02.2010, 07:50 Uhr

    Was bedeutet eine Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gleichwohl rechtsverbindlich? Zu was verpflichtet man sich denn da und worin besteht der Unterschied zur modifizierten Unterlassungserklärung? Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen!

  • Umfangreiche Zusammenstellung mit großem Mehrwert! von P. Miehling, 05.01.2010, 15:17 Uhr

    Sehr geehrte Rechtsanwälte, sehr geehrter Herr RA Keller, vielen Dank für die kontinuierlich aktualisierte Liste. Es freut mich, dass es inzwischen eine wachsende Anzahl von Kanzleien gibt, die Ihren gesammelten Erfahrungsschatz interessierten Besuchern Ihrer Webseite kostenfrei zur Verfügung... » Weiterlesen

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