Leserkommentar zum Artikel

Oft gefragt: Ist in Flyern, Prospekten oder auch Zeitungsanzeigen das komplette Impressum darzustellen ?

Muss auf Flyern, Warenprospekten oder Zeitungsanzeigen ein Impressum dargestellt sein, wenn es um die Bewerbung von Waren geht? Einfache Antwort: Die im Telemediengesetz normierte Impressumspflicht ist nicht einschlägig, da es gerade nicht um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste geht. Nur, was viele nicht wissen - es greift die in § 5a III UWG geregelte Informationspflicht...

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Muss man das verstehen?

Beitrag von Dieter
14.05.2013, 18:18 Uhr

Betrifft diesen Satz: "Es reicht auch nicht aus, dass am Eingangsbereich jeder Verkaufsstelle des Discounters der vollständige Firmenname nebst Kontaktadresse angegeben ist (OLG München, Urteil vom 31.03.2011, Az. 6 U 3517/10)."

Was muss dann hier stehen? Personalausweis beidseitig & Steuernummer & Handelregister eintrag & Private Adresse und Telefonnr. um nachts Belästigt werden zu können!

"Kontaktadresse" vom Ladenlokal ??? Wo stehe ich dann gerade :-)

Dann gehe ich Morgen durchs Dorf und Zeige alle an.

Danke für eine Erklärung im Vorraus Dieter

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Zum Fazit von Kerstin Eydner, 14.05.2013, 11:25 Uhr

    Diese Frage von Jürgen Haupt würde ich auch gern beantwortet wissen. Ein reiner Internetshop möchte nicht, dass die Kunden wissen, wo das "Lager" ist., bzw. möchte nicht, dass Kunden dort hinkommen um einkaufen zu wollen. Muß man da trotzdem die Adresse auf Flyer draufschreiben?

  • zum Fazit von Jürgen Haupt, 14.05.2013, 10:13 Uhr

    Was macht denn ein Internetanbieter der klassisch kein Ladenlokal hat auf das er in der Werbung verweisen soll und es überhaupt nicht "wünscht", dass die Kunden eine Adresse sehen und annehmen, sie könnten dort einkaufen? Was wenn der Anbieter ausdrücklich die Internetadrersse als "seine" Adresse... » Weiterlesen

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