Europa, Land der unbegrenzten Nennfüllmöglichkeiten: Änderung der FertigPackV
Schon einmal in München und in Köln ein Bier bestellt? Bayern trinken ihr Helles nun einmal aus 0,5-Liter-Gläsern, die Rheinländer dagegen bevorzugen für ihr Kölsch 0,2-Liter-Gläser. Ähnliche Unterschiede können den Verbraucher jetzt auch anderswo überraschen: seit dem 11.04.2009 gelten für die meisten Lebensmittel keine verbindlichen Verpackungsgrößen mehr.
Ohne Titel
Beitrag von Bernie
08.05.2009, 11:58 Uhr
Ich muss mich als Verbraucher nicht mit sämtlichen Paragraphen auskennen, wenn ich das Widerrufsrecht ausüben will. Es ist von schlichter Einfachheit geprägt: In den Karton stecken und zurück schicken - fertig aus. Dem Verbraucher ist es in der Praxis völlig egal, wie lang die WRB ist und auf wieviel Paragrafen verwiesen wird.
Und das AGB notwendig sind, ist natürlich auch Humbug. Wo ist der Beleg für diesen Blödsinn?
Natürlich liest sich der Kunde nicht alles durch, braucht er auch nicht. Aber er muss halt im Bedarfsfall die Möglichkeit haben, alles durchzulesen. Um nichts anderes geht es bei der Belehrungspflicht über die WRB.
Wo ist das Problem? Muster-WRB wird vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt. Kopieren und an der entsprechenden Stelle im Shop einfügen - fertig.
Ich kann diese masochistische Rumjammerei so langsam nicht mehr hören.
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doch die gibt es... von Benny, 07.05.2009, 18:12 Uhr
Klar, wenn ein Kunde Gebrauch von seinem Widerrufsrecht macht hat er Ahnung davon. Aber es gibt genug, die durch den Paragraphenjungel nicht mehr durchblicken. So eine Belehrung wäre in 5 - 10 Sätzen erklärt, jedoch macht es das Gesetz dem Kunden viel zu schwer und verfasst irgendwelche Texte... » Weiterlesen
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Unverständliche Widerrufsbelehrung von Bernie, 05.05.2009, 19:11 Uhr
Ich habe noch keinen einzigen Kunden erlebt, der bei der Ausübung seines Widerrufrechtes auch nur ansatzweise ein Verständnisproblem gehabt hat.
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Wer soll das noch verstehen von Benny, 03.05.2009, 16:51 Uhr
auf der einen Seite wird dem Internethändler wegen jeder Kleinigkeit über die der Kunde nicht informiert wird eine Strafe aufgebrummt und jetzt so etwas... Ich kann behaupten, das die wenigsten Kunden z.B. die Widerrufsbelehrung wirklich verstehen können, aber wenn man sie nicht hat wird man... » Weiterlesen
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