Schenken 2.0 – Sie denken, Sie verkaufen bei Amazon.de? Warum das nur teilweise stimmt.
Das Internet wächst unaufhaltsam. Gleichsam sind damit immer wieder neue Rechtsfragen verbunden. Bei Geschäften im Netz sollte stets aufmerksam auf das sog. Kleingedruckte, die AGB, geachtet werden. Die IT-Recht Kanzlei betrachtet heute einmal eine besondere Klauseln in den AGB von Amazon.de, einer Verkaufsplattform im Internet, auf der Händler Waren verkaufen können.
Amazon und die AGB's
Beitrag von Decher
09.04.2009, 09:44 Uhr
Wenn jetzt endlich das Thema der AGB's von Amazon aufgegriffen wird, stellt sich bei mir die weitergehende Frage, wie denn dann die AGB's der Händler aussehen müssen, die bei Amazon verkaufen? Laut Amazon muss ein Händler keine eigene AGB's einstellen, da der Käufer die AGB's von Amazon beim Kauf akzeptiert. Kann dies unter Betrachtung der Urheberübertragung überhaupt richtig sein, oder sollte ein Händler nun doch eigene AGB's bei Amazon veröffentlichen? Interessanter Weise bietet Amazon aber noch nicht mal eine Möglichkeit die AGB's der Händler unter einer eigenen Rubrik einzustellen. Wie seht Ihr das, liebe Webuser?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Rechtswahl von Stephan, 09.04.2009, 18:02 Uhr
Es sei darauf hingewiesen, dass die AGB von Amazon.de (zunächst mal egal, ob tatsächlich durchsetzbar oder nicht) gemäß § 14 dieser AGB luxemburgischem Recht unterliegen. Amazon.de ist ein luxemburgisches Unternehmen (Amazon EU S.à.r.l.).
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