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Leserkommentar zum Artikel

Amazon: greift in die Rechtstexte von Amazon-Händlern ein!

Heute erreichte uns die Nachricht eines Amazon-Händlers, der sich darüber wunderte, dass auf seiner Verkäufer-Seite bei Amazon plötzlich zwei Widerrufsbelehrungen dargestellt wurden, wobei in der einen, von ihm selbst eingestellten Belehrung eine zweiwöchige Widerrufsfrist und in der anderen, ihm bisher unbekannten Belehrung eine Frist von einem Monat genannt wurde.

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Typisch Amazon

Beitrag von Alex
16.11.2012, 13:30 Uhr

Das ist ja nicht das Einzige. Amazon verlangt in vielen Bereichen sich so zu verhalten wie sie es tun. Sei es bei den Lieferzeiten, der Feedback-Reaktionsgeschwindigkeit und vielem mehr. Das ist ja alles gut und schön, um dem "Kunden ein optimales Kauferlebnis zu bieten".

ABER: Gleiches Recht für alle

Wenn Amazon wirklich am Kunden interessiert wäre und nicht nur seine Händler gängeln wollte, dann müssten Sie auch die fixen Versandkostenvon 3,- € pro Artikel bei Medien abschaffen. Denn nicht nur dass man so natürlich bei Büchern und deren Preisbindung nie an Amazon vorbei kommt, da sie kostenlos liefern, NEIN: Wenn jemand auf die Idee kommt mehrere Medienartikel gleichzeitig zu bestellen zahlt er pro Artikel die 3,- €. Bsp: 20 Reklamhefte für 2,- € pro Stück plus insgesamt 60,- € Versandkosten.

Wäre schön nicht nur Vorschriften von Amazon zu bekommen, sondern auch die selben Leistungen, die sie für sich nehmen!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • Rücksendeanträge stechen Widerrufsrecht aus = hohe Kosten für Verkäufer von Marc B., 10.03.2013, 10:38 Uhr

    Seit Weihnachten gibt es sie schon: "RÜCKSENDEANTRÄGE". und diesen Button bekommt der Käufer direkt unter die Nase gerieben, ein Käufer kommt gar nicht mehr auf die Idee vom Gesetzlichen Widerrufsrecht gebrauch zu machen - Nein: der Rücksendeantrags-Button sticht direkt ins Auge - und wird auch... » Weiterlesen

  • Tja.... von Thomas Fritzsche, 08.11.2012, 19:58 Uhr

    und das alles mit einem Lächeln. :)

  • Eingriff in Verkäuferrechte von Thomas Förderer, 08.11.2012, 09:05 Uhr

    Tja... so ist das auf Verkaufsplattformen wie Amazon... dort gelten i.d.R. "besondere Gesetze"... deswegen nutze ich seit 2008 auch ebay nicht mehr... dort wird man als Verkäufer gezwungen, PayPal als Zahlungsmittel zu akzeptieren, was allerdings mit erheblichen Risiken und hohem Mehraufwand... » Weiterlesen

  • Es geht sogar noch darüber hinaus... von Robert Schweiger, 08.11.2012, 08:51 Uhr

    "Amazon selbst räumt den Verbrauchern neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht von 14 Tagen noch ein freiwilliges Rückgaberecht von 30 Tagen ein," Das Rückgaberecht von Amazon beschränkt sich NICHT auf Verbraucher!

  • selbst schuld von Seattle, 07.11.2012, 23:32 Uhr

    Mir tun die Anbieter wenig leid, schon seit langem ist bekannt das es sich nicht lohnen kann bei den Gebühren dort zu verkaufen. Amazon versucht ständig die Anbieter zu manipulieren und zu formen bzw. die Anbieter zu erziehen aber leider haben sehr wenig den Mumm einfach auszusteigen, die meisten... » Weiterlesen

  • abgebrühter gehts nimmer von Oliver K., 07.11.2012, 15:14 Uhr

    Dieses Monopolgehabe ist langsam nicht mehr erträglich und gehört massiv unter Feuer gesetzt. Hat denn niemand den Mumm, Amazon einfach mal richtig breit abzumahnen? Die Tatsache das Amazon schon vor Wochen die Einstellungen der Händler bezüglich der Wiederrufsbelehrung umgestellt hat, ohne zu... » Weiterlesen

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