Leserkommentar zum Artikel

#Neuland: Domains und Kennzeichenrechte

Eine Webpräsenz  ist mittlerweile für nahezu jedes Unternehmen obligatorisch. Der Weg dorthin beginnt zunächst mit der Wahl der richtigen Domain. Schon vor  der  Registrierung der Wunschdomain sollten hier die kennzeichenrechtlichen Besonderheiten beachtet werden, um Rechtverletzungen zu vermeiden.

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Weltweite Domainrechte

Beitrag von Nicole Bergmann
11.10.2012, 16:35 Uhr

Hallo,

alle Aussagen beziehen sich lediglich auf die .de-Domain oder?

Wie würde es denn bei diesem (fiktiven) Fall aussehen:

Eine lokal tätige Firma namens "Stadtteil GmbH" registriert die Domain stadtteil.de und hat auch eine Textmarke "Stadtteil" für ein paar Klassen.

Nun will ein Künstler ebenfalls den Namen "Stadtteil" nutzen und registriert stadtteil.info.

Die beiden Unternehmen unterscheiden sich natürlich grundlegend.

Hätte die "Stadtteil GmbH" hier ebenfalls ein Recht auf die stadtteil.info-Domain?

Danke, Nicole Bergmann

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