Amazon: Abmahnung einer Händlerin wegen Mitbenutzung der EAN
Aktuell wurde eine Händlerin auf der Verkaufsplattform Amazon (www.amazon.de) abgemahnt, da sie sich an ein Angebot einer Mitbewerberin angeschlossen hatte. Die Abmahnerin erhebt gegen die Abgemahnte den Vorwurf der wettbewerbswidrigen Irreführung betreffend der betrieblichen Herkunft der Waren und fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Wie ist der aktuelle Sachstand?
Beitrag von Florenz Buhrke
30.08.2012, 12:09 Uhr
Hallo, gibt es bereits ein Update zu dem Fall? Wir kennen es auch, dass sich Anbieter mit ähnlichen Produkten an usere GTINs anhängen. MfG Florenz Buhrke
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
-
Miese Kokurrenzvermeidungsversuche von Coe, 22.02.2015, 15:30 Uhr
meist gelogen, eine EAN ist kein Herstellernachweis, i.d.R. geht es oft um no Name Grosshandels Artikel, bei denen mit einer EAN der Anschein einer Hersteller Herkunft erweckt wird, im Zweifelsfall muss der vermeintliche Hersteller mal beweisen, was er wo hergestellt hat, i.d.R. einfach auch nur... » Weiterlesen
-
EAN werden zur Konkurenzvermeidung benutzt. von Detlef Hantelmann, 21.11.2013, 13:33 Uhr
Ein Mitbewerber lizensiert eine Reihe EAN, und stattet seine angebotenen Artikel bei Amazon damit aus. Die Produkte stammen aber nicht aus seiner Herstellung, und haben eigene EAN vom Hersteller oder Großhändler. Wir wollen bei Amazon die gleichen Artikel einstellen, und kommen über die... » Weiterlesen
-
Problem Bewertungssystem von Icke, 30.08.2011, 01:36 Uhr
So gehts (nicht gut): - Ein Mitbeweber hängt sich an mein Produkt (meine EAN) an. - Das 'vermeintlich' aus meiner Produktion stammende Produkt enttäuscht den Käufer. - Der Käufer schreibt eine negative Produktkritik. - Dumm gelaufen - mein Produkt hat einen Malus?? Das muss nicht sein: Ich... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben