Amazon: Abmahnung einer Händlerin wegen Mitbenutzung der EAN
Aktuell wurde eine Händlerin auf der Verkaufsplattform Amazon (www.amazon.de) abgemahnt, da sie sich an ein Angebot einer Mitbewerberin angeschlossen hatte. Die Abmahnerin erhebt gegen die Abgemahnte den Vorwurf der wettbewerbswidrigen Irreführung betreffend der betrieblichen Herkunft der Waren und fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Miese Kokurrenzvermeidungsversuche
Beitrag von Coe
22.02.2015, 15:30 Uhr
meist gelogen, eine EAN ist kein Herstellernachweis, i.d.R. geht es oft um no Name Grosshandels Artikel, bei denen mit einer EAN der Anschein einer Hersteller Herkunft erweckt wird, im Zweifelsfall muss der vermeintliche Hersteller mal beweisen, was er wo hergestellt hat, i.d.R. einfach auch nur aus China importiert hat wie alle anderen. Umgekehrt wird mal ganz schnell auch eine Abmahnung wg. Wettbewerbsverzerrung und Wettbewerbsbehinderung draus
EAN werden zur Konkurenzvermeidung benutzt.
Beitrag von Detlef Hantelmann
21.11.2013, 13:33 Uhr
Ein Mitbewerber lizensiert eine Reihe EAN, und stattet seine angebotenen Artikel bei Amazon damit aus. Die Produkte stammen aber nicht aus seiner Herstellung, und haben eigene EAN vom Hersteller oder Großhändler. Wir wollen bei Amazon die gleichen Artikel einstellen, und kommen über die Produktsuche auf den gewünschten Artikel, und stellen diesen ein. Amazon hat aber die EAN des Händlers hinterlegt, und wir haben keine Möglichkeit diese zu ändern. Der Händler verlangt die Löschung unserer Angebote, weil wir seine EAN nutzen. Er behauptet erweiterte Garantieleistungen anzubieten, und das er die Rechte an der Nummer besitzt. So wird der freie Handel durch einzelne Händler verhindert. Es wird mit rechtlichen Schritten gedroht.
Wie ist der aktuelle Sachstand?
Beitrag von Florenz Buhrke
30.08.2012, 12:09 Uhr
Hallo, gibt es bereits ein Update zu dem Fall? Wir kennen es auch, dass sich Anbieter mit ähnlichen Produkten an usere GTINs anhängen. MfG Florenz Buhrke
Problem Bewertungssystem
Beitrag von Icke
30.08.2011, 01:36 Uhr
So gehts (nicht gut): - Ein Mitbeweber hängt sich an mein Produkt (meine EAN) an. - Das 'vermeintlich' aus meiner Produktion stammende Produkt enttäuscht den Käufer. - Der Käufer schreibt eine negative Produktkritik. - Dumm gelaufen - mein Produkt hat einen Malus??
Das muss nicht sein: Ich bitte den "Mitesser" höflich um Beendigung des Angebots (Mit Fristsetzung - das macht Ein- und Nachduck). Bei Misserfolg schalten ich erfolgreich Amazon zur Abschaltung ein. Ein Hinweis auf die EAN und der Nachweis, das diese in meinem Besitz ist reicht in der Regel aus, um das Angebot von meinem zu trennen.
Problem gelöst.
Bei hartnäckigen Patienten kommt dann natütlich auch die Abmahnkeule ins Spiel. Meist geht es aber auch ohne.
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