ElektroG: Ab sofort ist das bloße Anbieten nicht registrierter Elektrogeräte wettbewerbswidrig
Das "Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts" wurde am 29. Februar 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S.212) veröffentlicht und tritt heute in Kraft. Es löst im Wesentlichen das bestehende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durch das in Art. 1 enthaltene neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ab. Darüberhinaus sieht es einige wesentliche Änderungen vor, die das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) betreffen.
Nachweiss erbringen
Beitrag von Mario
29.06.2012, 18:58 Uhr
Wir genau kann man diese Nachweiß erbringen? Bzw woran erkennt man registrierte Ware und wo wird diese registriert?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Gilt das neue ElektroG auch für Kaufleute? von B2B Anbieter, 01.06.2012, 21:00 Uhr
Ist das Gesetz nur für Endverbrauchergeschäft oder auch für B2B Handel und Herstellung gültig?
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