Warenverkauf nach Frankreich: Haftungsrisiken vorbeugen
Zahlreiche Online-Händler bieten ihre Waren grenzüberschreitend auch in Frankreich an. Die IT-Recht-Kanzlei bietet ab sofort französische Rechtstexte an (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung), die den französischen rechtlichen Besonderheiten angepasst sind, sodass Online-Händlern das Anbieten von Waren auf dem französischen Markt leichter fallen wird.
Jetzt mal Butte bei die Fische...
Beitrag von Bernd
11.05.2012, 22:07 Uhr
Welche Sanktionen drohen denn? Kann man (kostenpflichtig) abgemahnt werden? Drohen Bußgelder? Wie hoch ist das Risiko?
Man liest ja immer, dass nur in Deutschland da mit den Abmahnen und so, so schlimm ist.
Wenn das alles dort nur auf dem Papier steht und sich niemand drum kümmert, dann brauche ich mich ja auch nicht drum zu kümmern...
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Sehr hilfreich von Baumann, 09.05.2012, 20:43 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, angenommen ich hätte einen Online-Shop, welcher für den Verkauf von Kleidung in Deutschland angelegt ist. Dieser Shop besitzt auch die französische und englische Sprachfunktion. Das heißt die AGB`s muss ich nun wie oben beschrieben auf französisch anzeigen. Oder... » Weiterlesen
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