Warenverkauf nach Frankreich: Haftungsrisiken vorbeugen
Zahlreiche Online-Händler bieten ihre Waren grenzüberschreitend auch in Frankreich an. Die IT-Recht-Kanzlei bietet ab sofort französische Rechtstexte an (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung), die den französischen rechtlichen Besonderheiten angepasst sind, sodass Online-Händlern das Anbieten von Waren auf dem französischen Markt leichter fallen wird.
Sehr hilfreich
Beitrag von Baumann
09.05.2012, 20:43 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen ich hätte einen Online-Shop, welcher für den Verkauf von Kleidung in Deutschland angelegt ist.
Dieser Shop besitzt auch die französische und englische Sprachfunktion. Das heißt die AGB`s muss ich nun wie oben beschrieben auf französisch anzeigen. Oder kann ich auch damit argumentieren, dass ich die Sprachfunktion französisch für in Deutschland lebende Personen angelegt haben? Im KLartext, wenn jemand aus Frankreich auf der Seite bestellt, muss ich sicher gehen, dass auch die AGB´s wie oben beschreiben für ihn sind?
Herrlichen DANk für eine kurze Rückmeldung
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Jetzt mal Butte bei die Fische... von Bernd, 11.05.2012, 22:07 Uhr
Welche Sanktionen drohen denn? Kann man (kostenpflichtig) abgemahnt werden? Drohen Bußgelder? Wie hoch ist das Risiko? Man liest ja immer, dass nur in Deutschland da mit den Abmahnen und so, so schlimm ist. Wenn das alles dort nur auf dem Papier steht und sich niemand drum kümmert, dann brauche... » Weiterlesen
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